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Anhang
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ACCU‑CHEK
®
360°
Berichtslizenz
Durch die Nutzung dieser Software erkennen Sie oder die juristische Person, in deren Auftrag Sie die
Software verwenden (nachfolgend Lizenznehmer genannt), an, dass Sie rechtlich an die folgenden
Bedingungen gebunden sind.
1 Lizenz
1.1 Roche Diabetes Care GmbH, Sandhofer Strasse 116, 68305 Mannheim, Germany (nachfolgend
Roche genannt) gewährt dem Lizenznehmer eine nicht exklusive, dauerhafte und weltweite Lizenz
zur Verwendung der ACCU-CHEK 360° Berichtssoftware (nachfolgend SOFTWARE genannt) gemäß
den Bedingungen dieser Software-Lizenzvereinbarung.
1.2 Der Lizenznehmer darf die SOFTWARE auf allen Computersystemen verwenden, die der
Lizenznehmer besitzt oder gemietet hat oder die seiner Kontrolle unterliegen. Der Lizenznehmer darf
die SOFTWARE nur zur Verwaltung der ACCU-CHEK 360° Berichte verwenden.
1.3 Da Roche zu Marktbeobachtungen verpflichtet ist, muss der Lizenznehmer Roche im Falle einer
Übertragung des SOFTWARE-Produkts über den Namen und die Anschrift der empfangenden Partei
benachrichtigen und die empfangende Partei dazu verpflichten, eine vergleichbare Vereinbarung mit
Roche einzugehen.
1.4 Dem Lizenznehmer ist Folgendes untersagt, soweit es nicht ausdrücklich nach Schweizer Recht
genehmigt ist: Die SOFTWARE darf weder vollständig noch teilweise kopiert werden, sofern dies in
der vorliegenden Software-Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich genehmigt wird oder zum Zweck
der Datensicherung erforderlich ist; die SOFTWARE darf nicht vermietet, lizenziert oder
unterlizenziert werden; es dürfen keine Derivate auf Basis der SOFTWARE erstellt werden; die
SOFTWARE darf in keiner Weise geändert, angepasst, übersetzt, zurückentwickelt, dekompiliert oder
disassembliert werden, und die SOFTWARE darf nicht in ihre Bestandteile aufgegliedert oder in
irgendeiner Weise zurückentwickelt werden und es darf kein Versuch unternommen werden, den
Quellcode oder Algorithmen der SOFTWARE zu ermitteln, es sei denn, der Lizenznehmer hat zuvor in
schriftlicher Form die erforderlichen Informationen von Roche angefordert und Roche hat nach
eigenem Ermessen der Anforderung des Lizenznehmers in einem wirtschaftlich vertretbaren
Zeitraum nicht entsprochen; die Produktidentifizierungsmerkmale, Marken, Hinweise zu
Urheberrechten, Vertraulichkeit, Eigentum oder anderweitige Hinweise an oder in der SOFTWARE
dürfen nicht entfernt werden.
1.5 Handelt es sich beim Lizenznehmer um eine juristische Person, ist der Lizenznehmer dazu
verpflichtet, eventuell für ihn tätige Personen zur Einhaltung der Bedingungen dieser Software-
Lizenzvereinbarung anzuhalten.
1.6 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, mit Roche zusammenzuarbeiten und muss die von Roche
angeforderte Hilfe in vertretbarem Umfang gewähren, um Roche dabei zu unterstützen, eine nicht