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Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein
entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk
unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf.
Im Folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als „das Programm“ be-
zeichnet; die Formulierung „auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet das
Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sin-
ne, also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert
oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (im Folgenden
wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder
Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie“ angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von
dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vor-
gang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben
des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Pro-
gramm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die
Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen
des Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des
Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie
einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz
und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen
anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie
dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie
es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm
anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern,
wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige
Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und ver-
breiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen
erfüllt werden:
GNU General Public License (GPL2)