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SCOTT L1E-B S-PEDELECS | ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG 2020ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG 2020 | SCOTT L1E-B S-PEDELECS
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Leitfaden für den Bauteiletausch bei schnellen E-Bikes / Pedelecs
mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h
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Allgemeine wichtige Hinweise Bauteile, die nur bei Vorliegen eines gültigen Prüfzeugnisses
(Teilegenehmigung (ABE, EG, ECE) oder Teilegutachten*)
getauscht werden dürfen
Bauteile, die unter Berücksichtigung der nachfolgend
beschriebenen Bedingungen getauscht werden dürfen
Besondere Hinweise bei Anbau von Zubehör
> Schnelle E-Bikes mit einer Motorunterstützung
bis max. 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge
und unterliegen entweder der EU-Richtlinie
2002/24/EG oder der EU-Verordnung Nr. 168/2013.
> Je nach Fahrzeug kann es hier unterschiedliche
Anforderungen geben, die beim Bauteiletausch
zwingend beachtet werden müssen. Daher immer
vor Arbeiten an den Fahrzeugen die Angaben in
den Fahrzeugpapieren prüfen.
> Hinweis: Fahrzeuge mit Einzelbetriebserlaubnis
unterliegen derzeit weitestgehend den Vorschriften
der EU-Richtlinie 2002/24/EG.
> Alle Bauteile, die in der Liste nicht aufgeführt sind,
dürfen nur gegen Originalbauteile des Fahrzeug-
und/oder des Bauteileherstellers ausgetauscht
werden
> Bremsanlagen
> Bremsscheiben / Bremsleitungen / Bremsbeläge
(Nur mit gültiger Bauartgenehmigung nach ECE-R 90 oder
Allgemeiner Betriebserlaubnis).
> Lenker-Vorbau-Einheit
(Soweit die Zug- und/oder Leitungslängen nicht verändert
werden müssen. Innerhalb der originalen Zuglängen sollte
eine Veränderung der Sitzposition im Sinne des Verbrauchers
möglich sein. Darüber hinaus verändert sich die Lastver-
teilung am Rad erheblich und führt potentiell zu kritischen
Lenkeigenschaften).
> Sattelstütze
(Wenn der Versatz nach hinten zum Serien-/Original-Einsatz-
bereich nicht größer als 20 mm ist. Dabei gilt zu beachten,
dass eine veränderte Lastverteilung außerhalb des vorgese-
henen Verstellbereichs ggf. zu kritischen Lenkeigenschaften
führen kann. Dabei spielt auch die Länge der Sattelstreben
am Sattelgestell sowie die Sattelform eine Rolle).
> Scheinwerfer
(Nur mit gültiger Bauartgenehmigung, gleicher Anbaulage
sowie EMV-Nachweis).
> Rücklicht
ggf. mit Bremslicht und Kennzeichen beleuchtung
(Nur mit gültiger Bauartgenehmigung und gleicher Anbaulage
soweit nach ECE-R 50 geprüft sowie EMV-Nachweis).
> Rückstrahler
(Nur mit gültiger Bauartgenehmigung).
> Rückspiegel
(Nur wenn nach ECE-R 81 geprüft und gleicher Anbaulage).
> Akustische Warnsignaleinrichtung (Hupe)
(Nur wenn nach ECE-R 28 geprüft und gleicher Anbaulage).
> Pedale
(Fahrzeuge mit 168/2013 Genehmigung).
> Pedale (Inkl. genehmigter Reektoren, sofern es nicht breiter
als das Serien-/Original-Pedal ist (Fahrzeuge mit 2002/24/EG
Genehmigung)).
> Reifen (Gemäß Fahrzeugpapieren, entweder nach ECE-R 75
oder mit Freigabe des Reifenherstellers).
> Grie mit Schraubklemmung
(Dabei darf die Fahrzeugbreite nicht verändert werden).
> Steuerlager
> Innenlager
> Schaltwerk und Umwerfer (Alle Schaltungsbestand-
teile müssen für die Gangzahl passend und miteinander
kompatibel sein).
> Schalthebel / Drehgri (Sofern die Position am Lenker
nicht verändert wird).
> Schaltzüge und Hüllen
> Kettenblätter / Riemenscheibe / Zahnkranz (Wenn die
Zähnezahl und der Durchmesser gleich wie beim Serien-/
Original-Einsatzbereich ist).
> Kettenschutz (Sofern er keine scharfen Außenkanten
aufweist und der Delegierten Verordnung Nr. 44/2014 Anlage
VIII entspricht).
> Radschützer (Sofern er keine scharfen Außenkanten auf-
weist und der Delegierten Verordnung Nr. 44/2014 Anlage VIII
entspricht. Zusätzlich muss der Abstand zum Reifen beachtet
werden, der min. 10 mm betragen sollte).
> Speichen (Sofern die Abmessungen dem Originalteil ent-
sprechen).
> Schlauch (Sofern die Bauart und das Ventil gleich sind).
> Tretkurbel (Wenn die Länge und die Abmessungen z.B.
Tretkurbeln/Rahmenmitte (Q-Faktor) eingehalten werden).
> Kette / Zahnriemen (Wenn die Originalbreite eingehalten
wird).
> Felgenband (Felgenbänder und Felgen müssen aufeinan-
der abgestimmt sein. Veränderte Kombinationen können zu
Verrutschen des Felgenbands und somit zu Schlauchdefekten
führen).
> Sattel (Wenn der Versatz nach hinten zum Serien-/Original-
Einsatzbereich nicht größer als 20 mm ist. Dabei gilt zu
be achten, dass eine veränderte Lastverteilung außerhalb des
vorgesehenen Verstellbereichs ggf. zu kritischen Lenkeigen-
schaften führen kann. Dabei spielt auch die Länge der Sattel-
streben am Sattelgestell sowie die Sattelform eine Rolle).
> Zusatz-Batterie-/Akkuscheinwerfer sind
nicht zulässig.
> Anhänger sind nur zulässig, wenn unter Nr. 17 der
Übereinstimmungsbescheinigung eine Anhänge-
last und unter Nr. 43.1 eine Verbindungseinrichtung
eingetragen sind. Hinweis: Die maximal zulässige
Anhängelast beträgt 50 % des Leergewichts des
Zugfahrzeugs (ohne Batterien). Es sind nur Verbin-
dungseinrichtungen mit 50er Kugel möglich.
> Kindertransport im Anhänger ist generell verboten!
> Frontkörbe sind aufgrund der undenierten Last-
verteilung als kritisch anzusehen. Nur nach Freigabe
des Fahrzeugherstellers zulässig.
> Fahrradtaschen, die nicht fest angebracht sind,
und Topcases sind zulässig. Es ist auf das zulässige
Gesamtgewicht, die max. Beladung des Gepäck-
trägers und eine korrekte Lastverteilung zu achten.
> Lenkerhörnchen (Bar Ends) sind nicht zulässig.
* Hinweis: Bei Bauteilen mit Teilegutachten ist auf den Verwendungsbereich zu achten.
Der ordnungsgemäße Einbau muss durch einen Prüngenieur oder TÜV- oder DEKRA-Sachverständigen bescheinigt werden.
An der Erstellung dieses Leitfadens haben Experten folgender Verbände/Firmen mitgearbeitet (in alphabetischer Reihenfolge):
Layout: zedler.de
Stand: 2 4.05. 2018
b ca e fd
SERVICE UND WARTUNG
Wenn Sie Ihr SCOTT S-Pedelec von Ihrem SCOTT-Fachhändler abholen, hat er
es für Sie fahrbereit montiert. Dennoch müssen Sie Ihr SCOTT S-Pedelec regel-
mäßig reinigen (a) und pflegen (b) und die turnusmäßigen Wartungsarbeiten
vom SCOTT-Fachhändler durchführen lassen. Nur dann funktionieren alle Teile
dauerhaft. Bereits nach 100 bis 300 Kilometern oder 5 bis 15 Betriebsstunden
bzw. drei bis sechs Wochen ist eine erste Inspektion fällig. Das SCOTT S-Pe-
delec muss gewartet werden, da sich in der Einfahrzeit des SCOTT S-Pedelecs
sicherheitsrelevante Schraubverbindungen und die Speichen setzen oder die
Schaltung verstellt. Dieser „Reifeprozess“ lässt sich nicht vermeiden. Vereinba-
ren Sie daher mit Ihrem SCOTT-Fachhändler einen Termin für die Durchsicht
Ihres neuen SCOTT S-Pedelecs. Diese erste Inspektion beeinflusst maßgeblich
die Funktion und Lebensdauer Ihres SCOTT S-Pedelecs.
WARNUNG
Die einzelnen Antriebsbestandteile können mit einem weichen Lappen und
handelsüblichem Neutralreiniger oder mit Wasser befeuchtet, jedoch nicht nass
gereinigt werden. Der Akku darf nicht nass werden oder gar ins Wasser ge-
taucht werden! Explosionsgefahr.
HINWEIS
Beachten Sie, dass der Akku Ihres SCOTT S-Pedelecs über die Jahre Verschleiß-
erscheinungen zeigt. Dadurch verringert sich die Kapazität des Akkus nach und
nach und Sie kommen mit einer Akkuladung nicht mehr so weit wie zu Beginn.
Nach einer gewissen Zeit muss der Akku sogar ersetzt werden.
HINWEIS
Beachten Sie, dass der Zusatzantrieb zu teilweise höherem als gewohntem
Verschleiß führt. Dies trifft vor allem auf Bremsen und Bereifung und durch den
Mittelmotor auch auf Kette und Ritzel zu.
Regelmäßige Inspektionen und der rechtzeitige Tausch von Verschleißteilen,
z.B. Ketten, Bremsbelägen (c) oder Schaltzügen, (d) gehören zum bestim-
mungsgemäßen Gebrauch des SCOTT S-Pedelecs und haben daher Einfluss auf
die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und die Garantie.
Nach der Einfahrzeit sollten Sie Ihr SCOTT S-Pedelec in regelmäßigen Ab-
ständen durch Ihren SCOTT-Fachhändler warten lassen. Wenn Sie häufig auf
schlechten Straßen und bei ungünstigen Witterungsbedingungen fahren,
verkürzen sich die Inspektionsintervalle dem härteren Einsatz entsprechend. Ein
günstiger Zeitpunkt für eine dringlich angeratene, umfassende Jahresinspektion
ist der Winter, dann hat Ihr SCOTT-Fachhändler viel Zeit für Sie und Ihr SCOTT
S-Pedelec.
Beachten Sie, dass Sie bei Ihrem SCOTT S-Pedelec Bauteile nur durch Original-
Bauteile (e) austauschen dürfen, um die Betriebserlaubnis und den Versiche-
rungsschutz zu wahren.
Wenn im Reparaturfall keine Original-Ersatzteile mehr vergbar sind, halten Sie
sich an den „Leitfaden für den Bauteiletausch bei schnellen E-Bikes/Pedelecs
mit einer Tretunterstützung bis 45km/h“ ((f) und S. 54+55) des VSF, ZIV, des
Bundesinnungsverbandes Zweiradmechaniker-Handwerk, velotech.de und des
Zedler-Instituts. Diesen können Sie auch auf www.zedler.de downloaden. Bei
Fragen wenden Sie sich an Ihren SCOTT-Fachhändler.
WARNUNG
Inspektionen und Reparaturen sind Arbeiten, die ein SCOTT-Fachhändler durch-
führen sollte. Werden Inspektionen nicht oder unfachmännisch durchgeführt,
kann dies zum Versagen von Teilen des SCOTT S-Pedelecs führen. Unfallgefahr!
Wenn Sie es dennoch selbst versuchen wollen, muten Sie sich nur Arbeiten zu,
bei denen Sie über das nötige Fachwissen und das passende Werkzeug, z.B.
einen Drehmomentschlüssel mit Bits, verfügen müssen.
VORSICHT
Entnehmen Sie den Akku bzw. das Display, bevor Sie Arbeiten an Ihrem SCOTT
S-Pedelec (z.B. Inspektion, Reparaturen, Montage, Wartung, Arbeiten am An-
trieb etc.) vornehmen. Bei unbeabsichtigter Aktivierung des Antriebssystems
besteht Verletzungsgefahr!
WARNUNG
Verwenden Sie grundsätzlich nur Original-Ersatzteile, wenn ein Austausch er-
forderlich ist. Bei S-Pedelecs erlischt die Betriebserlaubnis, wenn andere als die
Original-Ersatzteile verbaut werden. Zudem erlischt die Garantie.
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