Bestellnummer
F 4069
T6EXP 2,4 GHz
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17. POSTBESTIMMUNGEN
Die Richtlinie R&TTE (Radio Equipment & Telecommunications
Terminal Equipment) ist die neue europäische Direktive für
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und
die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Mit der R&TTE-Richtlinie ist unter anderem das Inver -
kehrbringen, sowie die Inbetriebnahme von Funkanlagen in
der Europäischen Gemeinschaft festgelegt.
Eine wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Zulassung.
Der Hersteller bzw. Importeur muss vor dem Inverkehrbringen
der Funkanlagen diese einem Konformitäts bewertungs -
verfahren unterziehen und danach bei den entsprechenden
Stellen notifizieren (anmelden).
Als Zeichen, dass die Geräte den
gültigen Europäischen Normen ent-
sprechen, wird das CE-Zeichen
angebracht.
Bei Sendefunk anlagen ist zusätzlich
ein Ausrufezeichen anzubringen, als Zeichen dafür, dass die
nutzbaren Frequenzen in Europa (noch) nicht einheitlich sind.
Diese Kennzeichnung ist für alle Länder in der Europäischen
Union gleich. Weitere Länder wie Schweiz, Norwegen, Estland
und Schweden haben diese Richtlinie ebenfalls übernommen.
In all diesen Ländern ist Ihre Fernsteueranlage notifiziert (d.h.
zugelassen) und kann dort sowohl verkauft als auch in Betrieb
genommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für eine den
Richtlinien entsprechende Funkanlage bei Ihnen, dem Anwen-
der liegt.
Wichtiger Hinweis zur Auswahl des
Frequenzbereiches im 2,4 GHz Band
Einsatzgebiet: Länder der EU, Schweiz, Norwegen, Island,
Russland.
Im 2,4 GHz Band stehen 2 verschiedene Frequenzbereiche zur
Verfügung:
1. 2400...2483,5 MHz, Schalterstellung „General“.
Dieser Frequenzbereich ist nicht in allen EU-Ländern einheitlich
(harmonisiert), z.B. in Frankreich, weswegen eine Kennzeichnung
mit „CE !“ zu erfolgen hat. Zudem müssen diese Geräte seitens des
Herstellers bei den zuständigen nationalen Stellen „notifiziert“
(angemeldet) werden. Auf diesem Frequenzband können, durch die
fehlende Frequenzharmonisierung, abweichende nationale
Regelungen für die Nutzung des 2,4 GHz Bandes oder die Abstra h -
lungs leistung gelten.
2. 2400...2454 MHz, Schalterstellung „France“.
Dieser Frequenzbereich ist EU-weit harmonisiert, Kennzeichnung
„CE“. Hier ist keine Notifikation notwendig und es gelten keine
nationalen Einschränkungen.
Empfehlung:
Für die Länder Österreich, Frankreich, Russland, Italien und Belgien
ist der Frequenzbereich 2 (2400...2454 MHz) “Schalterstellung
France” auszuwählen (siehe Anleitung). In Rumänien und Bulgarien
ist eine zusätzliche generelle Genehmigung erforderlich, kontaktie-
ren Sie Ihre Behörde. In Norwegen ist der Einsatz im 20 km-Umkreis
von der Forschungsstation Ny Aelesund nicht erlaubt.
18. KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit erklärt die robbe Modellsport GmbH & Co. KG, dass
sich diese Funkfernsteueranlage in Übereinstimmung mit den
grundlegenden Anforderungen und anderen relevanten Vor-
schriften der Richtlinie1999/5/EG befindet.
Die Original-Konformitätserklärung finden Sie im Internet unter
www.robbe.com, bei der jeweiligen Gerätebeschreibung durch
Aufruf des Logo-Buttons "Conform".