No. F 7029
FF-7 (T7CP) 2,4 GHz
16. GEWÄHRLEISTUNG
Für diese Fernsteueranlage übernehmen wir eine Ge -
währleistung von 24 Monaten. Als Beleg für den Beginn und
den Ablauf dieser Gewährleistung dient der Kassenzettel Ihres
Modellbaufachhänd lers, welcher beim Erwerb der Anlage aus-
gestellt wurde. Eventuelle Reparaturen verlängern den
Gewährleistungszeitraum nicht.
Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktions -
mängel sowie Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos von
uns behoben. Weitergehende Ansprüche z. B. bei Folge -
schäden, sind ausgeschlossen.
Der Transport zu uns muss frei erfolgen, der Rücktransport zu
Ihnen erfolgt ebenfalls frei. Unfreie Sendungen können nicht
an genommen werden.
Für Transportschäden und Verlust Ihrer Sendung können wir
keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen eine ent -
sprechende Versicherung.
Senden Sie Ihre Geräte an die für das jeweilige Land zu -
ständige Servicestelle.
Zur Bearbeitung Ihrer Gewährleistungsansprüche müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassenzettel) bei.
• Die Geräte wurden gemäß der Bedienungsanleitung be -
trieben.
• Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquellen und
original robbe Zubehör verwendet.
• Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung, Über las -
tungen und mechanische Beschädigungen liegen nicht vor.
• Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Auffindung des Feh-
lers oder des Defektes bei.
17. POSTBESTIMMUNGEN
Die Richtlinie R&TTE (Radio Equipment & Telecommunications
Terminal Equipment) ist die neue europäische Direktive für
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und
die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Mit der R&TTE-Richtlinie ist unter anderem das Inver -
kehrbringen, sowie die Inbetriebnahme von Funkanlagen in
der Europäischen Gemeinschaft festgelegt.
Eine wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Zulassung.
Der Hersteller bzw. Importeur muss vor dem Inverkehrbringen
der Funkanlagen diese einem Konformitäts bewertungs -
verfahren unterziehen und danach bei den entsprechenden
Stellen notifizieren (anmelden).
Als Zeichen, dass die Geräte den gültigen
Europäischen Normen entsprechen, wird
das CE-Zeichen angebracht. Bei
Sendefunk anlagen ist zusätzlich ein Aus-
rufezeichen anzubringen, als Zeichen dafür, dass die nutzba-
ren Frequenzen in Europa (noch) nicht einheitlich sind.
Diese Kennzeichnung ist für alle Länder in der Europäischen
Union gleich. Weitere Länder wie Schweiz, Norwegen, Estland
und Schweden haben diese Richtlinie ebenfalls übernommen.
In all diesen Ländern ist Ihre Fernsteueranlage notifiziert (d.h.
zugelassen) und kann dort sowohl verkauft als auch in Betrieb
genommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für eine den
Richtlinien entsprechende Funkanlage bei Ihnen, dem Anwen-
der liegt.
18. KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit erklärt die robbe Modellsport GmbH & Co. KG, dass
sich diese Funkfernsteueranlage in Übereinstimmung mit den
grundlegenden Anforderungen und anderen relevanten Vor-
schriften der Richtlinie1999/5/EG befindet.
Die Original-Konformitätserklärung finden Sie im Internet unter
www.robbe.com, bei der jeweiligen Gerätebeschreibung durch
Aufruf des Logo-Buttons "Conform".
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Wichtiger Hinweis zur Auswahl des
Frequenzbereiches im 2,4 GHz Band
Einsatzgebiet: Länder der EU, Schweiz, Norwegen, Island,
Russland.
Im 2,4 GHz Band stehen 2 verschiedene Frequenzbereiche zur
Verfügung:
1. 2400...2483,5 MHz, Schalterstellung „General“.
Dieser Frequenzbereich ist nicht in allen EU-Ländern einheitlich
(harmonisiert), z.B. in Frankreich, weswegen eine
Kennzeichnung mit „CE !“ zu erfolgen hat. Zudem müssen
diese Geräte seitens des Herstellers bei den zuständigen natio-
nalen Stellen „notifiziert“ (angemeldet) werden. Auf diesem
Frequenzband können, durch die fehlende
Frequenzharmonisierung, abweichende nationale Regelungen
für die Nutzung des 2,4 GHz Bandes oder die Abstra h lungs -
leistung gelten.
2. 2400...2454 MHz, Schalterstellung „France“.
Dieser Frequenzbereich ist EU-weit harmonisiert,
Kennzeichnung „CE“. Hier ist keine Notifikation notwendig und
es gelten keine nationalen Einschränkungen.
Empfehlung:
Für die Länder Österreich, Frankreich, Russland, Italien und
Belgien ist der Frequenzbereich 2 (2400...2454 MHz)
“Schalterstellung France” auszuwählen (siehe Anleitung). In
Rumänien und Bulgarien ist eine zusätzliche generelle
Genehmigung erforderlich, kontaktieren Sie Ihre Behörde. In
Norwegen ist der Einsatz im 20 km-Umkreis von der
Forschungsstation Ny Aelesund nicht erlaubt.