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» Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhae Pege entstehen (z. B. durch das Reinigen der elektronischen Komponenten
mit starkem Wasserstrahl, Transport des Pedelecs auf dem Heckgepäckträger des Autos ohne Regenschutz).
» Verbrauchsschwankungen und Schwankungen der Akkuleistung sowie eine altersbedingte Abnahme der Kapazität.
Sie sind verkehrsüblich, technisch nicht vermeidbar und als solche kein Sachmangel.
I.I.III. Als Verschleißteile im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung gelten
» Bereing
» Felgen in Verbindung mit Felgenbremsen
» Bremsbeläge
» Ketten und Zahnriemen
» Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerksrollen
» Gleitlager/Lager
» Leuchtmittel der Lichtanlage
» Lenkerbänder und Griezüge
» Hydrauliköle und Schmierstoe
» Schaltungs- und Bremszüge
» Lackierungen
» Akku
Gewährleistungsbestimmungen