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Gewährleistungsbestimmungen
I. Gewährleistungsbestimmungen
Bei allen Modellen gilt die zum Auslieferungszeitpunkt gültige gesetzliche Gewährleistung.
I.I. Gewährleistungsbedingungen
I.I.I. Voraussetzungen:
» Es liegt ein Herstellungs- oder Materialfehler vor.
» Ursache r die Veränderung des Produktes ist kein natürlicher oder nktionsbedingter Verschleiß oder Alterung.
» Der Schaden ist nicht ursächlich dadurch entstanden, dass ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch des Fahrrades erfolgte.
I.I.II. Ausgeschlossen von der Gewährleistung
» Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und höhere Gewalt entstehen.
» Alle Teile, die nktionsbedingt einem Verschleiß oder einer Alterung im üblichen Umfang unterliegen, soweit es sich nicht um
Produktions- oder Materialfehler handelt.
» Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhae Pege und nicht fachmännisch durchgehrte Reparaturen, Umbauten oder
Austausch von Teilen am Fahrrad entstehen.
» Unfallschäden oder sonstige Einwirkungen von außen, soweit diese nicht auf Informations- oder Produktfehler zurückzuhren sind.
» Reparaturen, die unter Einsatz von Gebrauchtteilen erfolgen oder Schäden, die daraus entstehen.
» Schäden, die durch wettkampfmäßigen Einsatz des Produktes entstehen.
» Sonderausstattungen, Zubehör oder nicht serienmäßige Ausstattung; insbesondere technische Veränderungen.