EGSP113E/B Version E1.0 DE 11/2011 Seite 41 von 43
15 Garantiebedingungen für die ersten 24 Monate
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen
aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garan-
tie zu den folgenden Bedingungen ein:
3.1. Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten
6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Ge-
rät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten
ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen) oder bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte beträgt die Garantie 12 Monate.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweis-
bar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausge-
wechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installa-
tion oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund
von chemischer bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale
Umweltbedienungen, Glas- Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede,
sowie defekte Glühlampen. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne
unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am
Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wur-
den. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fach-
mann mit unseren Originalteilen durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes
an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
3.1. Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wurden und
die in der Bundesrepublik Deutschland, Schweiz oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder Schweiz erworben und in ein anderes EU-
Land oder Schweiz gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils lan-
desüblichen Garantiebedienungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Ga-
rantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in
dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug
zu bezahlen.