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k Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in
nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der sachge-
rechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer
Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der nationalen Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel
ohne Elektrobestandteile.
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Das Gerät kann bei ungünstigen Netzverhältnissen zu vorübergehenden Spannungsabsenkungen führen. Ist die Netzimpedanz
Z am Anschlusspunkt zum öffentlichen Netz größer als 0,271 Ω können weitere Maßnahmen erforderlich sein bevor das Gerät
an diesem Anschluss bestimmungsgemäß betrieben werden kann. Wenn nötig kann die Impedanz beim örtlichen
Energieversorgungsunternehmen erfragt werden.