100 Lizenzvertrag
BenQ bzw. ihren Lizenzgebern steht es frei, Anregungen, Bemerkungen
oder Kommentare von Ihnen in Bezug auf die Lizenzierte Software
unbeschränkt zu nutzen, insbesondere für die Herstellung,
Vermarktung, den Service der Lizenzierten Software oder anderer
Produkte.
11.EXPORTKONTROLLVORSCHRIFTEN. Die Lizenzierte Software
einschließlich technischer Daten unterliegt den
Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der
Europäischen Union (EU), der USA und gegebenenfalls denen weiterer
Länder.
Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Import- und
Exportvorschriften einzuhalten, insbesondere verpflichten Sie sich,
soweit Exportkontrollvorschriften dies erfordern, keine Lizenzierte
Software oder Teile davon zu exportieren oder zu re-exportieren, weder
nach Cuba, Iran, Irak, Libyen, Nord Korea, Sudan oder Syrien noch in
andere Länder (einschließlich der Überlassung an Einwohner oder
Staatsbürger), bei denen staatliche Behörden den Export von
Produkten, Software und Dienstleistungen Beschränkungen oder
Verboten unterworfen haben.
12.ANWENDBARES RECHT. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss
jeglichen Kollisionsrechts. Der Gerichtsstand ist München, sofern Sie
ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind.
13.VERSCHIEDENES. Dieser Lizenzvertrag ersetzt alle vorherigen
Vereinbarungen zwischen Ihnen und BenQ hinsichtlich der
Lizenzierten Software. Die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages gehen
etwaigen widersprechenden Bedingungen vor. Es besteht aber die
Möglichkeit, dass noch zusätzliche Bedingungen ergänzend vereinbart
werden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit oder