Zu den Verschleißteilen, die der Hersteller von der Garantie ausschließt, zählen folgende:
- Bremsbeläge und Bremsscheiben sowie Felgen, wenn es sich um ein System mit Felgen-
bremse handelt
- Der gesamte Antriebsstrang wie Schaltwerk, Umwerfer, Kurbelgarnitur und Kette
4. Verbot zur Leistungsoptimierung
Veränderungen und/oder Leistungsoptimierung sind
grundsätzlich verboten!
Im Schadensfall (ohne Versicherungsschutz) haftet der
Fahrer mit seinem gesamten Privatvermögen!
Die Leistungsoptimierung bei EPACs (das Tuning) ist illegal. Ein EPAC, dessen Motor das Rad auf mehr
als die zugelassenen 25 km/h beschleunigt, gilt laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als
Kraftfahrzeug. Dafür braucht man ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis (ABE)
und einen entsprechenden Führerschein (Führerschein Klasse AM oder Klasse B).
Die vom Hersteller vertriebenen EPACs besitzen keine Betriebserlaubnis wie es z.B. bei S-Pedelecs
der Fall ist. Die Leistungsoptimierung hat also folgende Auswirkungen für Sie:
- Ein Tuning gilt als wesentliche Änderung des EPACs
- Die Konformitätserklärung des Herstellers erlischt
- Es können keinerlei Ansprüche auf Garantie oder Mängelhaftung gestellt werden
- Fahren ohne Betriebserlaubnis kann ein Bußgeld zur Folge haben
5. Empfehlung
Der Hersteller empfiehlt zum Führen eines EPACs sich mittels einer privaten Haftpflichtversicherung
abzusichern!