Unzulässige Umbauten oder Veränderungen am Fahrrad können zu schweren Verletzungen und Ga-
rantieverlust führen. Dies gilt insbesondere für das Manipulieren und Verändern des Elektromotors
und der Steuerung.
Nehmen Sie eine Veränderung an der Steuerung und am Elektromotor niemals vor.
Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängern
Das weitere Anbauen bzw. Umbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängerkupplungen ist grund-
sätzlich nur in Abstimmung mit dem Hersteller zulässig.
Bei eigenmächtigen Um- oder Anbauten von Lastenträgern jeglicher Art, ohne Zustimmung des Her-
stellers, erlischt die mitgelieferte Konformitätserklärung und der Anwender trägt das gesamte Risiko.
Der angebaute Gepäckträger ist für eine maximale Traglast von 20kg ausgelegt und zugelassen (ge-
mäß DIN EN ISO 11243:2016-12).
Mindestalter
Aus Sicht des Gesetzesgebers gibt es kein Mindestalter um ein E-Bike zu führen. Es wird jedoch emp-
fohlen, dass das 14. Lebensjahr vollzogen sein sollte.
Personalqualifikation
Diese Anleitung wendet sich an unterwiesene Fahrer. Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind für
den Fahrer erforderlich:
- ist für das Verwenden des Fahrrads durch einen Fachhändler unterwiesen
- weiß, dass unsachgemäßes Verwenden des Fahrrads Unfälle verursachen kann
- kann das Fahrrad gemäß dieser Anleitung verwenden.