Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört ebenfalls das Einhalten der empfohlenen Wartungs-
intervalle sowie das Lesen und Verstehen dieser Anleitung.
Abgeschlossene Menge an Bauteilen
Verwenden Sie ausschließlich die angebauten und/oder mitgelieferten Komponenten an Ihrem Fahr-
rad. Änderungen, hinsichtlich Antrieb oder Energieversorgung, können Komponenten des Fahrrads
beschädigen und ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Ein Ersetzten von Komponenten, wie Antriebsmotor, Akku, Steuergerät, … , stellen eine wesentliche
Veränderung dar was zum Erlischen der mitgelieferten Konformitätserklärung führt!
Verbot eigenmächtiger Umbauten
Unzulässige Umbauten oder Veränderungen am Fahrrad können zu schweren Verletzungen und Ga-
rantieverlust führen. Dies gilt insbesondere für das Manipulieren und Verändern des Elektromotors
und der Steuerung.
Nehmen Sie eine Veränderung an der Steuerung und am Elektromotor niemals vor.
Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängern
Das Anbauen von Gepäckträgern und/oder Anhängerkupplungen ist grundsätzlich nur in Abstimmung
mit dem Hersteller zulässig.
Bei eigenmächtigen Um- oder Anbauten von Lastenträgern jeglicher Art, ohne Zustimmung des Her-
stellers, erlischt die mitgelieferte Konformitätserklärung und der Anwender trägt das gesamte Risiko.
Der angebaute Gepäckträger ist für eine maximale Traglast von 20kg ausgelegt und zugelassen (ge-
mäß DIN EN ISO 11243:2016-12).
Austausch von Ersatz- und Verschleißteilen
Um einen sicheren Betrieb Ihres Fahrrads zu gewährleisten dürfen bei Wartungs- und Instandset-
zungsarbeiten nur originale Ersatz- und Verschleißteile verwendet werden.
Halten Sie im Zweifelsfalle immer Rücksprache mit unserem Serviceteam!
Mindestalter
Aus Sicht des Gesetzesgebers gibt es kein Mindestalter um ein E-Bike zu führen. Es wird jedoch emp-
fohlen, dass das 14. Lebensjahr vollzogen sein sollte.
Personalqualifikation
Diese Anleitung wendet sich an unterwiesene Fahrer. Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind für
den Fahrer erforderlich: