2. Gesetzliche Gewährleistung und Garantieanspruch
Erläuterung Gesetzliche Gewährleistung
Der Hersteller gewährt 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) auf Neu-
ware (§439 und 476 des BGB).
Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Stellen
Sie einen Mangel fest, können Sie vom Hersteller verlangen, dass das Produkt repariert oder nachge-
bessert wird.
Wenn der Verkäufer der Ansicht ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das
in den ersten zwölf Monaten beweisen. Nach Ablauf von zwölf Monaten kehrt sich die Beweislast al-
lerdings um. Dann muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs be-
standen hat.
Erläuterung Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie). Die Dauer und Bedingun-
gen werden dabei vom Hersteller frei bestimmt.
Herstellergarantie
Der Hersteller gewährt eine Garantie von 6 Monaten auf das gesamte Display und dessen Bedienele-
ment. Von der Garantie und Gewährleistung sind sämtliche Schäden ausgeschlossen, die durch Nicht-
beachtung der Montageanleitung oder durch unsachgemäße Nutzung Ihres Fahrrads (Sprünge,
Stunts, Tricks, Wheelies, Downhill) entstanden sind. Das Display ist ausschließlich für den privaten
Gebrauch zu verwenden. Schäden, die durch Vermietung, Leasing oder Teilnahme an Wettbewerben
entstehen, sind vollumfänglich von der Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Die Garantie
und die Gewährleistung verfällt, wenn Sie selbständig Reparaturen, Umbauten oder andere Modifi-
kationen an diesem Display vornehmen, ohne dass hierbei Rücksprache mit dem Hersteller gehalten
wurde.
Zur Wahrung der Garantie und der Gewährleistungsansprüche ist der originale Kaufbeleg des Fahr-
rads zusammen mit dem Serviceheft aufzubewahren. Mit dem Kauf werden die Garantiebestimmun-
gen vollumfänglich und uneingeschränkt anerkannt.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
- keine Garantie bei Unfallschäden
- keine Garantie bei unsachgemäßer Benutzung
- keine Garantie bei Zweckentfremdung
- keine Garantie bei Schäden aufgrund falscher Montage des Fahrrads
- keine Garantie, wenn die Inspektions- und Wartungsintervalle des Fahrrads nicht eingehalten
wurden
- keine Garantie auf Verlust von Bau- und Anbauteilen
- keine Garantie und Mängelhaftung auf das Nachziehen von Schraubverbindungen