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4.4. Fehlerkorrekturen, Ergänzungen und Updates durch den Nutzer nach Abschluss dieses Vertrages
stellen ebenfalls Teil des Softwareproduktes dar.
4.5. Ihre Rechte aus diesem Vertrag erlöschen mit sofortiger Wirkung und ohne Ankündigung durch den
Lizenzgeber, wenn Sie grundlegend gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen oder auf eine Art und
Weise handeln, die die Rechte des Lizenzgebers und/oder seiner Lizenzgeber am Softwareprodukt
beeinträchtigt. Der Lizenzgeber ist zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls ein Softwareprodukt
Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung geistigen Eigentums oder widerrechtlicher Aneignung
von Geschäftsgeheimnissen wird oder ein solcher Anspruch nach Ermessen des Lizenzgebers zu
erwarten ist. Bei Kündigung dürfen Sie das Softwareprodukt nicht weiter verwenden und müssen es
vernichten. Sie sind verpflichtet, dies gegenüber dem Lizenzgeber schriftlich zu bestätigen.
5. Inhaber der Urheberrechte
5.1. Der Lizenzgeber – vorbehaltlich anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen – ist
ausschließlicher Inhaber aller materiellen Urheberrechte am Softwareprodukt.
5.2. Das Urheberrecht erstreckt sich darüber hinaus auf das gesamte Softwareprodukt sowie auf seine
Einzelteile.
5.3. Der/die Inhaber der Urheberrechte an der Datenbank, die Teil des Softwareproduktes ist, ist/sind die
im Anhang dieses Vertrages oder unter dem Menüpunkt „Info...“ des Computerprogramms ersichtliche(n)
natürliche(n) oder juristische(n) Person(en) (nachfolgend: Datenbankeigentümer). In der
Bedienungsanleitung für das Softwareprodukt ist die Menüoption, unter der alle Eigentümer der
Datenbankelemente aufgelistet sind, namentlich angeführt. Der Lizenzgeber erklärt hiermit, dass ihm von
den Datenbankeigentümern ausreichend Nutzungs- und Vertretungsrechte erteilt wurden, um die
Datenbank wie in diesem Vertrag festgelegt zu nutzen, zur Nutzung anzubieten und zu Nutzungszwecken
zu übertragen.
5.4. Durch Abschluss dieses Vertrages behält der Lizenzgeber sämtliche Rechte am Softwareprodukt, mit
Ausnahme jener Rechte, die dem Nutzer durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen oder durch
Bestimmungen dieses Vertrages zugestanden werden.
6. Nutzerrechte
6.1. Der Nutzer ist berechtigt, das Softwareprodukt auf einem Gerät (Desktop-Computer, Handheld-
Computer, tragbarer Computer, Navigationsgerät) zu installieren, es auszuführen und ein Exemplar des
Softwareproduktes bzw. ein vorinstalliertes Exemplar des Softwareproduktes darauf zu verwenden.
6.2. Es ist dem Nutzer gestattet, eine Sicherheitskopie des Softwareproduktes zu erstellen. Sofern jedoch
das Softwareprodukt nach der Installation ohne den ursprünglichen Datenträger funktionsfähig ist, gilt das
Exemplar auf dem ursprünglichen Datenträger als Sicherheitskopie. Andernfalls ist der Nutzer nur dann
zur Verwendung der Sicherheitskopie berechtigt, wenn das Originalexemplar zur bestimmungs- und
ordnungsgemäßen Nutzung unbestreitbar und nachweislich untauglich geworden ist.
7. Nutzungsbeschränkungen
7.1. Der Nutzer ist nicht berechtigt,