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9. Zubehör
10. Garantie
Als Hersteller des ZEMO Pedelecs gewährt die
ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG
Longericher Str. 2
50739 Köln
Deutschland
(Garantiegeber)
dem Kunden (Garantienehmer) die nachstehend beschriebene zwei-
jährige Garantie für die Mangelfreiheit seines ZEMO Pedelecs. Maß-
stab dafür ist der bei Fahrradherstellern übliche Stand der Technik
vergleichbarer Fahrräder bei Übergabe des betreffenden Pedelecs.
Die Garantie gilt ausschließlich für Pedelecs, die in Ländern verkauft
und ausgeliefert werden, in denen autorisierte ZEG-Fachhändler exis-
tieren.
Die Laufzeit der Garantie beginnt mit dem Datum der Originalrechnung
bzw. des Originalkassenbelegs des autorisierten ZEG-Fachhändlers,
der das betreffende ZEMO Pedelec an den Garantienehmer verkauft.
Bei Weiterverkauf des ZEMO Pedelecs durch den Garantienehmer geht
die Garantie nicht (auch nicht für den Rest ihrer Laufzeit) auf den bzw.
die folgenden Erwerber über.
Bei Vorliegen eines Mangels, der unter die Garantie fällt, kann der Ga-
rantiegeber nach eigener Wahl den Mangel beseitigen lassen (Nach-
besserung) oder ein neues ZEMO Pedelec liefern. Im Fall der
Nach besserung kann der Garantiegeber nach eigenem Ermessen das
mangelhafte Teil entweder instand setzen oder austauschen.
Kann der Mangel nicht durch Nachbesserung beseitigt werden oder
sind dem Garantienehmer weitere Nachbesserungsversuche unzumut-
bar, kann der Garantienehmer ausschließlich die Lieferung eines man-
gelfreien ZEMO Pedelecs verlangen.
Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbe-
sondere gewährt die Garantie weder Ersatzansprüche, wie z.B. die Stel-
lung eines Ersatzfahrrades für die Dauer der Nachbesserung, noch
Schadensersatzansprüche.
Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Kunden, ins-
besondere Ansprüche wegen Sachmängeln oder aus Produkthaftung,
nicht beschränkt.
10.1 Abwicklung der Garantieansprüche
Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei dem Händler-
betrieb des autorisierten ZEG-Fachhändlers, der das zurückgegebene
ZEMO Pedelec verkauft hat, geltend gemacht werden.
• Dazu sind neben dem defekten ZEMO Pedelec die Originalrechnung
bzw. der Originalkassenbeleg vorzulegen.
• Sofern das defekte ZEMO Pedelec und die Originalrechnung bzw.
der Originalkassenbeleg nicht vorgelegt werden oder die Original-
rechnung bzw. der Originalkassenbeleg unvollständig, unleserlich
oder fachlich falsch sind, kann der Garantiegeber die Leistungen
aus der Garantie verweigern.