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KUNDENDIENST
MODELL: GT-UDM-03 ARTIKELNUMMER: 91978 III/09/2015
Altgeräteentsorgung / Batterieentsorgung
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt werden kön-
nen, so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Altge-
räte getrennt vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle
seiner Gemeinde/seines Stadtteils, abzugeben. Damit wird
gewährleistet, dass Altgeräte fachgerecht verwertet und
negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Deswegen sind Elektrogeräte mit oben stehendem Sym-
bol gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien und
Akkus bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde, seines
Stadtteils oder im Handel abzugeben.
Alle Batterien und Akkus können dadurch einer umwelt-
schonenden Entsorgung zugeführt werden.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind durch
dieses Zeichen und durch chemische Symbole gekenn-
zeichnet (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber, Pb für Blei).
Bitte sorgen Sie im Interesse des Umweltschutzes auch
für eine entsprechende Verwertung der Verpackungsma-
terialien. Verpackungen sind Rohstoffe und können wieder
verwertet werden.
Über Adressen und Öffnungszeiten von Sammelstellen in-
formiert Sie ihre zuständige Verwaltung gerne.
Ultraschall-Entfernungsmesser Entsorgung
Cd, Hg, Pb