Allgemeine Hinweise
• Überprüfen Sie nach dem Auspacken alle Teile auf even-
tuelle Transportschäden. Bei Beanstandungen muss so-
fort der Zubringer verständigt werden. Spätere Rekla-
mationen werden nicht anerkannt.
• Überprüfen Sie die Sendung auf Vollständigkeit.
• Machen Sie sich vor dem Einsatz anhand der Bedie-
nungsanweisung mit dem Gerät vertraut.
• Verwenden Sie bei Zubehör sowie Verschleiß- und Er-
satzteilen nur Original-Teile. Ersatzteile erhalten Sie bei
Ihrem Woodster-Fachhändler.
• Geben Sie bei Bestellungen unsere Artikelnummern so-
wie Typ und Baujahr des Gerätes an.
In dieser Bedienungsanweisung haben wir Stellen, die Ihre
Sicherheit betreffen, mit diesem Zeichen versehen:
Sicherheitshinweise
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne beachten und in lesbarem Zustand halten.
• Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dürfen
nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht werden.
• Netzanschlussleitungen überprüfen. Keine fehlerhaften
Leitungen verwenden. Siehe Elektrischer Anschluss.
• Vor Inbetriebnahme die korrekte Funktion der Zweihand-
bedienung prüfen.
• Die Bedienungsperson muss mindestens 18 Jahre alt
sein. Auszubildende müssen mindestens 16 Jahre alt
sein, dürfen aber nur unter Aufsicht an der Maschine
arbeiten.
• Beim Arbeiten Arbeitshandschuhe tragen.
• Vorsicht beim Arbeiten: Verletzungsgefahr für Finger
und Hände durch das Spaltwerkzeug.
• Zum Spalten von schweren oder unhandlichen Teilen
geeignete Hilfsmittel zum Anstützen verwenden.
• Umrüst-, Einstell-, Mess- und Reinigungsarbeiten nur
bei ausgeschaltetem Motor durchführen. Netzstecker
ziehen.
• Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten an
der Elektroinstallation dürfen nur von Fachleuten ausge-
führt werden.
• Sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen müs
-
sen nach abgeschlossenen Reparatur- und Wartungsar
-
beiten sofort wieder montiert werden.
• Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor ausschal-
ten. Netzstecker ziehen.
• Das Blockieren der Zweihandschaltung und/oder das
Umgehen der Stellteile der Zweihandschaltung ist un-
zulässig, da hierdurch besondere Verletzungsgefahren
beim Bedienen der Maschine drohen.
• Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schlie-
ßen eine Haftung des Herstellers für daraus resultieren-
de Schäden aus.