Brandschutzbestimmungen
Alle brennbaren Bauteile, Möbel oder auch zum
Beispiel Dekostoffe in der näheren Umgebung sind gegen
Hitzeeinwirkung zu schützen.
Einrichtungsgegenstände innerhalb
des Strahlungsbereichs (siehe Abb. 3)
Im Sichtbereich (Strahlungsbereich) des Feuers muß
zu brennbaren Bauteilen, Möbeln oder auch zum Bei-
spiel zu Dekostoffen ein Abstand von mindestens
80 cm (A), gemessen ab Vorderkante Feuerraumöff-
nung, eingehalten werden. Der Sicherheitsabstand
reduziert sich auf 40 cm (B), wenn ein belüfteter
Strahlungsschutz vor das zu schützende Bauteil mon-
tiert wird.
Einrichtungsgegenstände außerhalb des
Strahlungsbereichs (siehe Abb. 3)
Von der Außenfläche der Kaminofenverkleidung
müssen folgende Mindestabstände zu brennbaren
Bauteilen, Möbeln oder z. B. auch zu Dekostoffen etc.
eingehalten werden.
seitlicher Mindestabstand C = 20 cm
hinterer Mindestabstand D = 20 cm
Funkenschutzvorlage (siehe Abb. 4)
Fußböden aus brennbaren Materialien, wie Teppich,
Parkett oder Kork, müssen durch einen entsprechend
dicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, zum
Beispiel Keramik, Stein, Glas oder Stahl, ersetzt oder
geschützt werden.
Für diese Schutzvorlage müssen folgende Mindest-
maße von der Feuerraumöffnung an eingehalten
werden:
• nach vorn: mindestens 50 cm (T),
• nach den Seiten: mindestens 30 cm (B).
Wir empfehlen eine Funkenschutzplatte
100 x 100 cm, z.-B. Wodtke Art.-Nr. 090 091, 090 092
oder 090 093.
Anleitung Mister X KK 30
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Abb. 3
Abb. 4
belüfteter
Strahlungsschutz