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Anschluss an den Schornstein
Den Schornstein für das Modell WIKING Volcanic lässt sich wahlweise oben und hinten am
Ofen anschließen. Darauf lässt sich ein zugelassenes Rauchrohr aufsetzen, oder eine Ableitung
mittels Rauchrohr zum gemauerten Schornstein herstellen.
Anforderungen bezüglich der Höhe
Der Schornstein muss so hoch sein, dass guter Zug gewährleistet ist und kein Rauch die Nach-
barn belästigt. Ist der Schornstein zu Reinigungszwecken nicht von oben zugänglich, muss er
eine Reinigungsklappe aufweisen. Wir empfehlen jedoch, sich vor dem Kauf eines Schornsteins
mit dem Schornsteinfegermeister in Verbindung zu setzen.
Anforderungen an Zug und Durchlass
Zug (Nennwert): ca. 12 Pascal / 1,2 mm Wassersäule.
Durchlass (Mindestgröße): Ø 150 mm, d. h. entsprechend dem Durchmesser des Rauchab-
zugstutzens am Ofen.
Gebrauchsanleitung
Vor dem ersten Anheizen
Vorab ist dafür zu sorgen, dass …
• Alle losen Teile im Ofen richtig sitzen,
• Der Schornstein vom Schornsteinfegermeister abgenommen wurde und
• Frischluft in den Raum gelangen kann, wo der Ofen steht.
Zum Thema Brennstoff
Zulässige Brennstoffe
Der Kaminofen ist gemäß der EN/NS Normen für die Befeuerung mit Holz zugelassen. Es
wird empfohlen, trockenes Holz mit einer Restfeuchte von höchstens 20% zu verwenden. Bei
Holz mit einem höheren Feuchtigkeitsgrad sind Versottung, umweltschädliche Emissionen und
schlechte Brennwertausnutzung die Folge.
Empfohlene Holzarten
Als Brennstoff für diesen Ofen eignet sich Holz von Birken, Buchen, Eichen, Ulmen, Eschen, Nadel-
und Obstbäumen usw. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Arten sind weniger im Brennwert
als vielmehr im Raumgewicht zu suchen. Da 1 m³ Buchenholz mehr wiegt als die gleiche Menge
Rotchte, muss man von Letzterer zur Erzielung des gleichen Heizeffekts mehr nehmen.
Unzulässige Brennstoffe
Folgende Brennstoffe dürfen nicht verfeuert werden: Bedrucktes Papier • Kunststoffe • Brenn-
bare Flüssigkeiten • Spanplatten • Gummi • Lackiertes, bemaltes oder imprägniertes Holz •
Abfälle wie Milchpackungen o. Ä.
Eine Verfeuerung dieser Materialien ist unzulässig, weil sich dabei gesundheits- und umwelt-
schädliche Stoffe bilden. Da hierbei auch Kaminofen und Schornstein Schaden nehmen können,
entfällt die Garantie bei Zuwiderhandlung.