Bei Einatmung von Gasen können je nach Gasart und
Gasmenge Erstickungsgefahr und Vergiftungsge-
fahr eintreten.
Bei Vorhandensein einer Zündquelle besteht Explosi-
onsgefahr.
Bei Gasgeruch:
1. Nicht rauchen, offenes Feuer und Funkenbildung (z.B. Ein- und
Ausschalten von Licht- und Elektrogeräten) verhindern.
2. Gasabsperrhahn schließen.
3. Fenster und Türen öffnen.
4. Hausbewohner warnen und Gebäude
verlassen.
5. Heizungsfachfirma oder Gasversorgungsunternehmen von
außerhalb des Gebäudes benachrichtigen.
Vergiftungsgefahr !
Verschlossene Zuluftöffnungen können zur Bildung von giftigem Koh-
lenmonoxid führen.
Deshalb bei raumluftabhängiger Betriebsweise Zu- und Abluft im
Aufstellungsraum stets offen halten.
Bei Abgasgeruch:
1. Anlage außer Betrieb nehmen.
2. Fenster und Türen öffnen.
3. Heizungsfachfirma benachrichtigen.
Aufstellungsraum
Unzulässige Umgebungsbedingungen können das Gerät
beschädigen. Für einen sicheren Betrieb beachten Sie,
•dass der Aufstellungsraum bei raumluftabhängigem Betrieb
gut belüftet und staubfrei ist.
•dass die Verbrennungsluft keine Halogen-Kohlenwasserstoffe
enthält (z.B. enthalten in Sprays, Lösungs-, Wasch- und Reini-
gungsmitteln).
Arbeiten an der Heizungsanlage
Unsachgemäß durchgeführte Arbeiten an der Heizungsanlage
können zu schweren Unfällen führen. Montage, Erstinbetriebnahme,
Einregulierung, Wartung und Instandsetzung darf nur von qualifizier-
tem Personal durchgeführt werden. Das Öffnen des Gerätes ist
ebenfalls nur durch Fachpersonal zulässig.
Brennstoff
Das Brennwertgerät darf nur mit den auf dem Typenschild
angegebenen Gasarten betrieben werden.
Zu Ihrer Sicherheit
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