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1 Grundlegende Hinweise
Diese Montage- und Betriebsanleitung
• ist fester Bestandteil des Geräts und muss ständig am
Einsatzort aufbewahrt werden.
• wendet sich ausschließlich an qualifiziertes
Fachpersonal.
• enthält die wichtigsten Hinweise für eine sicherheits-
gerechte Montage, Inbetriebnahme und Wartung des
Geräts.
• ist von allen Personen zu beachten, die am Gerät
arbeiten.
Symbol- und Hinweiserklärung
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise deren
Nichtbeachtung schwere gesundheits-
schädliche Auswirkungen, bis hin zu lebens-
gefährlichen Verletzungen zur Folge haben
kann.
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise deren
Nichtbeachtung zu lebensgefährlichen
Stromschlägen führen kann.
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise deren
Nichtbeachtung eine Beschädigung oder Zer-
störung des Gerätes oder Umweltschäden zur
Folge haben kann.
☞Dieses Symbol kennzeichnet Handlungen,
die Sie durchführen sollen.
1. Eine Handlungsabfolge mit mehreren
2. Schritten ist durchnummeriert.
3.
❑Dieses Symbol fordert Sie zu einer Prüfung
auf.
• Dieses Symbol kennzeichnet Aufzählungen.
Abkürzungen
Tab. Tabelle
Kap. Kapitel
Übergabe und Bedienungsanweisung
Der Lieferant der Feuerungsanlage übergibt dem Betrei-
ber der Anlage spätestens mit Abschluß der Montage-
arbeiten die Bedienungsanweisung mit dem Hinweis,
diese im Aufstellungsraum des Wärmeerzeugers aufzube-
wahren. Auf der Bedienungsanweisung ist die Anschrift
und die Rufnummer der nächsten Kundendienststelle ein-
zutragen. Der Betreiber muss darauf hingewiesen werden,
daß die Anlage mindestens -einmal im Jahr- durch einen
Beauftragten der Erstellerfirma oder durch einen anderen
Fachkundigen überprüft werden soll. Um eine regelmäßige
Überprüfung sicherzustellen, empfiehlt -weishaupt- einen
Wartungsvertrag.
Der Lieferant soll den Betreiber spätestens anläßlich der
Übergabe mit der Bedienung der Anlage vertraut machen
und ihn darüber unterrichten, wenn und gegebenenfalls
welche weiteren Abnahmen vor dem Betrieb der Anlage
noch erforderlich sind.
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine
oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen
sind:
• Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts
• Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen,
Bedienen und Warten des Geräts
• Betreiben des Geräts bei defekten Sicherheits-Einrich-
tungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder
nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutz-
vorrichtungen
• Nichtbeachten der Hinweise in der Montage- und
Betriebsanleitung
• Eigenmächtige bauliche Veränderungen am Gerät
• Einbau von Zusatzkomponenten, die nicht gemeinsam
mit dem Gerät geprüft worden sind
• Eigenmächtiges verändern des Gerätes (z.B. Antriebs-
verhältnisse: Leistung und Drehzahl)
• Veränderung des Brennraums durch Brennraum-
einsätze, die die konstruktiv festgelegte Ausbildung
der Flamme verhindern
• Mangelhafte Überwachung von Geräteteilen, die einem
Verschleiß unterliegen
• Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
• Höhere Gewalt
• Schäden, die durch Weiterbenutzung trotz Auftreten
eines Mangels entstanden sind
• Nicht geeignete Brennstoffe
• Mängel in den Versorgungsleitungen
• Keine Verwendung von -weishaupt- Orginalteilen