BELADUNG, AUFBEWAHRUNG UND INNENRAUM
* Option/Zubehör.
631
Lade-/Kofferraum vergrößern
Um einen größeren Lade-/Kofferraum zu
erhalten und das Beladen zu erleichtern, kön-
nen die Rückenlehnen der Rücksitze umge-
klappt werden*. Es ist zu beachten, dass keine
Gegenstände die Funktion des WHIPS-Sys-
tems der Vordersitze behindern dürfen, wenn
eine der Rückenlehnen des Rücksitzes umge-
klappt ist.
Eine Durchladeluke* im Fond lässt sich öffnen,
um längliches Ladegut zu transportieren.
Themenbezogene Informationen
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Lastsicherungsösen (S. 632)
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Rückenlehnen im Fond umklappen*
(S. 203)
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Durchladeluke im Fond* (S. 633)
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Dachlast und Dachgepäckträger (S. 631)
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Niveauregulierung* und Dämpfung
(S. 492)
•
Gewichte (S. 703)
Dachlast und Dachgepäckträger
Bei Beladung des Fahrzeugs auf dem Dach
werden die von Volvo entwickelten Ladevor-
richtungen empfohlen.
Dadurch können Schäden am Fahrzeug ver-
mieden werden, und es wird die größtmögli-
che Sicherheit bei der Fahrt erreicht. Die
Dachgepäckträger von Volvo erhalten Sie bei
Ihrem Volvo Partner.
Sorgfältig die dem Dachgepäckträger beilie-
genden Einbauanweisungen befolgen.
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Die Ladung gleichmäßig auf dem Dachge-
päckträger verteilen. Das schwerste Lade-
gut nach unten legen.
•
Regelmäßig überprüfen, ob Dachgepäck-
träger und Ladung ordentlich befestigt
sind. Die Ladung muss gut mit Ladegurten
festgezurrt sein.
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Wenn die Ladung über das vordere Ende
des Fahrzeugs hinausragt, wie zum Bei-
spiel ein Kanu oder Kajak, die Abschlepp-
öse an der vorderen Befestigung anbrin-
gen und zum Festzurren von Ladegurten
benutzen.
•
Mit dem Umfang der Ladung nehmen
Windwiderstand und Kraftstoffverbrauch
des Fahrzeugs zu.
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Vorsichtig und vorausschauend fahren.
Starkes Beschleunigen, scharfes Abbrem-
sen oder scharfes Abbiegen vermeiden.
WARNUNG
Mit einer Dachlast ändern sich der Schwer-
punkt des Fahrzeugs und die Fahreigen-
schaften.
Halten Sie die für das Fahrzeug geltenden
Vorgaben zu Gewichten und maximaler
Zuladung ein.
Themenbezogene Informationen
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Empfehlungen zur Beladung (S. 630)
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Gewichte (S. 703)