Anhang | 191
WEEE-Hinweis
Die WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment)-Richtlinien, die am 13.
Februar 2003 als europäisches Gesetz in Kraft getreten sind, führten zu einem
beträchtlichen Wandel im Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Der vorrangige Zweck dieser Richtlinien ist die Vermeidung von Müll, der
durch elektrische und elektronische Geräte entsteht, und darüber hinaus
die Förderung von Wiederverwendung, Recycling und anderen Formen der
Wiedergewinnung dieser Art von Abfällen, um Müll zu reduzieren.
Das WEEE-Logo (
) auf den Produkten oder ihren Verpackungen zeigt
an, dass diese Produkte nicht mit anderem Haushaltsmüll weggeworfen
oder entsorgt werden dürfen. Sie sind verpflichtet, Ihre elektronischen oder
elektrischen Altgeräte zu entsorgen, indem Sie sie zu den vorgesehen
Sammelstellen bringen, an denen diese Art von gefährlichem Müll einem
Recycling unterzogen wird Getrenntes Sammeln und eine angemessene
Weiterverwertung Ihre elektronischen und elektrischen Altgeräte zum Zeitpunkt
des Wegwerfens ermöglicht es uns, natürliche Ressourcen zu bewahren.
Darüber hinaus gewährleistet richtiges Recycling der elektronischen und
elektrischen Altgeräte den Schutz der Gesundheit des Menschen und der
Umwelt. Weitere Informationen über die Entsorgung, Wiederverwertung und
Sammelstellen für elektronische und elektrische Altgeräte erhalten Sie bei
Ihrer örtlichen Gemeinde, bei Unternehmen für Haushaltsmüllentsorgung, in
dem Geschäft, in dem Sie Ihren VPA compact II gekauft haben oder beim
Hersteller des VPA compact II.