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IX Uwatec
®
Aladin
®
Air Z
Deutsch
IX
4 Garantieleistungen
4.1 Übernahme der
Garantie:
4.2 Umfang der
Garantie:
4.3 Garantiefristen
und Anmeldung
Bitte beachten Sie die nachstehenden Ausführungen über die Garantieansprüche:
Die Garantieleistungen gelten nur für Geräte, die nachweislich über einen
autorisierten Fachhändler oder Hersteller bezogen wurden.
Der Hersteller übernimmt die Behebung aller Mängel, die nachweislich auf
Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantieleistung
erstreckt sich dabei auf die unentgeltliche Instandsetzung des Gerätes bzw. auf
kostenlosen Ersatz fehlerhafter Teile oder des ganzen Gerätes.
Über die Berechtigung eines Garantieanspruches und die Art der Behebung all-
fälliger Mängel entscheidet der Hersteller.
Ausgeschlossen sind Fehler oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:
• Unsachgemässe Bedienung oder Beanspruchung.
• Äussere Einwirkungen, z.B. Transportschäden, Stoss- oder Schlagschäden,
Witterungseinflüsse oder sonstige Naturerscheinungen.
• Service, Reparaturen oder Öffnen des Gerätes durch nicht vom Hersteller auto-
risierte Stellen. Insbesondere betrifft dies Batteriewechsel am Sender wie auch
am Tauchcomputer.
• Drucktests, die nicht im Wasser durchgeführt wurden.
• Tauchunfälle.
Die Garantie wird für den Zeitraum von 12 Monaten nach Kauf gewährt.
Durch Reparaturen oder Ersatz während der Garantiefrist entsteht kein
Anspruch auf Verlängerung der Garantiefrist.
Um Garantieansprüche geltend zu machen, senden Sie das Gerät zusammen
mit einer datierten Kaufbestätigung an Ihren autorisierten Fachhändler oder
eine autorisierte Servicestelle.
Der Hersteller ist nicht verpflichtet, Ausdehnungen der Garantieleistungen sei-
tens der nationalen Importeure zu akzeptieren.