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Garantie
Auf Vorlage des Garantiescheins und des Kaufbelegs gewährt die Twinny Load sieben Jahre Garantie auf den Twinny-Load®-
Fahrradträger ab dem Kaufdatum. Dabei gilt das auf dem Kaufbeleg angegebene Datum.
Die Garantie besteht aus der kostenlosen Reparatur oder einem kostenlosen Austausch von Bestandteilen im Fall von Material-
und Konstruktionsfehlern.
Die Garantie gilt, sobald der Garantieschein auf der Website von Twinny Load www.twinnyload.com oder durch Einsendung der
zum Garantieschein gehörigen Antwortkarte aktiviert wurde.
Bedingungen:
● Der Fahrradträger muss den mitgelieferten Montageanweisungen gemäß montiert sein.
● Der Fahrradträger muss der mitgelieferten Gebrauchanweisung entsprechend auf dem Fahrzeug montiert werden.
● Die Fahrräder müssen der mitgelieferten Gebrauchsanweisung entsprechend auf dem Fahrradträger angebracht und
befestigt werden.
● Jegliche Haftung für durch falsche Montage oder Benutzung verursachte Personen- und/oder Geräteschäden und daraus
entstehende Vermögensschäden wird ausgeschlossen.
● Schäden, die durch Unfälle, missbräuchliche und unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs oder Mängel am Fahrzeug,
an dem der Fahrradträger montiert ist, verursacht wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
● Garantiearbeiten verlängern die Garantiefrist nicht.
● Reparatur- oder Austauscharbeiten am Produkt innerhalb der Garantiefrist werden ausschließlich dem ursprünglichen Käufer
gegen Vorlage des Originalkaufbelegs gewährt.
● Reklamationen sind der Verkaufsstelle an der auf dem Kaufbeleg angegebenen Adresse zu melden. Der Fahrradträger
muss einschließlich aller mitgelieferten Teile an dieser Adresse zurückgelassen werden.
● Die Kosten für die Ablieferung und Abholung des Produkts und/oder der Teile bei der Verkaufsstelle sind vom Käufer zu
tragen.
● Bei nach Ermessen der Twinny Load unsorgfältiger oder unsachgemäßer Behandlung oder unzureichender Wartung des
Fahrradträgers verfällt die Garantie.
● Wenn die Seriennummer geändert, beschädigt oder entfernt wurde, verfällt die Garantie.
Der Fahrradträger muss den technischen Daten entsprechen.
● Schäden als Folge von nach Ermessen Twinny Load normalem Verschleiß sind von der Garantie ausgeschlossen.
Haftungsausschluss
Teile und Zubehör, die nicht von der Twinny Load montiert wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Haftung des
Herstellers im Rahmen des Vertrags beschränkt sich ausdrücklich auf die Einhaltung der in diesem Garantieschein beschriebenen
Garantieverpflichtungen. Jeglicher Schadensersatzanspruch, mit Ausnahme von Ansprüchen bezüglich nicht nachgekommener
Garantieverpflichtungen, ist ausgeschlossen. Unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der (Pro-
dukt-) Haftung können aufgrund von Betriebs- oder Folgeschäden oder jeglicher anderer (persönlicher) Schäden, die aus Mängeln
an von der Twinny Load gelieferten Teilen bzw. geliefertem Zubehör oder durchgeführten Arbeiten entstanden sein sollen, keinerlei
Rechte geltend gemacht werden.
Auflagen - D-WERT
1 Das Fahrzeug muss mit einer bauartgenehmigten Anhängekupplung ausgerüstet sein.
2 Die mindest zulässige Stützlast der Anhängekupplung muss gleich oder größer als 50 kg sein.
3 Die Kugel und Kugelstange müssen einteilig geschmiedet sein. Der Bereich zwischen Kugel und der Einspannstelle
(Anbindung an das Querrohr, Aufnahmetasche bei abnehmbaren Kugelstangen) darf keine Schwächungen aufweisen
(Bohrungen, Nuten, Anschweißteile, etc).
4 Der Kugelstangendurchmesser an der Anbringungsstelle der Klemmschelle muss mindestens 32 mm betragen.
5 Die Kupplung muss einen Mindest - D-Wert haben, der sich in Abhängigkeit des hinteren Überstandes “L” und der Kröpfung
“K” der Kugelstange (Vgl. Skizze) nach der unten aufgeführten Tabelle bestimmt.