Ihre neue TOYOTA-Nähmaschine ist ein Produkt der neuesten technischen,
Entwicklung und wurde in einem Werk mit strengster Qualitätskontrolle hergestellt.
Dementsprechend gewähren wir für dieses Produkt eine Garantie auf Fehlerfreiheit.
Wiederherstellung nach folgenden Bedingungen:
Für den Fall, dass bei Ihrer Maschine ein Fehler auftritt, der nach der Einschätzung
von AISIN auf einen Herstellungsfehler oder unsachgemäße Produktion
zurückzuführen ist, wird der Fehler behoben. Die Beurteilung des Fehlers steht
ausschließlich AISIN oder deren Bevollmächtigten zu.
AISIN erfüllt die Garantie nach eigener Wahl durch unentgeltliche Ausbesserung oder
durch Ersatz der betreffenden Teile. Die endgültige Entscheidung darüber behält sich
AISIN vor.
Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum für alle mechanischen Teile 2 Jahre. Für den
Motor, den Fußanlasser und alle anderen elektrischen und elektronischen Bauteile
beträgt die Garantiezeit nur ein Jahr. Reparaturen(Garantiefälle), die innerhalb der
ersten 24 Monate ab Kaufdatum anfallen, sind kostenlos und werden von einer von
AISIN bevollmächtigten TOYOTA-Vertretung oder von AISIN durchgeführt. Für
Reparaturen, die nach Ablauf der ersten 24 Monate anfallen, sind die jeweils
geltenden Lohnkosten sowie die Kosten für die Verpackung und den Versand zu
entrichten. Fahrtkosten des Mechanikers bei Reparaturen außer Haus müssen vom
Käufer getragen werden, auch in der Garantiezeit.
Die Nähmaschine muss in ihrer Originalverpackung versandt werden. Für Kosten, die
durch eine unsachgemäße Verpackung entstehen, übernimmt AISIN keine Garantie.
Folgendes fällt nicht unter die Garantie:
1. Allgemeine Wartung und Einstellung nach normalem Gebrauch.
2. Fehler/Schäden, die durch normale Abnutzung, durch unsachgemäße oder
mangelhafte Plege oder durch falsche Bedienung (Nichtbeachten der Bedienungs-
anleitung) entstehen.
3. Teile, die regelmäßig ersetzt werden müssen, wie zum Beispiel Antriebsriemen,
Nadeln, Glühbirnen, Spulenkapseln, Spulen, Greifer, Stichplatten und Nähfüße.
4. Maschinen, die ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden. Ob dies der Fall ist,
liegt im Ermessen von AISIN und ist unwiderruflich.
Diese Garantie erlischt, wenn anfallende Reparaturen in anderer Weise als durch
einen autorisierten TOYOTA-Händler vorgenommen werden oder wenn Teile in die
Maschine eingebaut werden, bei denen es sich nicht um Original-TOYOTA Ersatzteile
handelt.
Bitte beachten Sie:
1. Wir sind für keine anderen Garantieleistungen verantwortlich.
2. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers werden durch diese Garantie nicht
eingeschränkt.
3. Die Garantie ist nicht übertragbar.
4. BEWAHREN SIE DIE ORIGINALRECHNUNG ODER EINEN ANDEREN KAUFNACHWEIS
SORGFÄLTIG AUF, da Reparaturen nur nach Vorlage dieser Unterlagen unter
Garantiebedingungen vorgenommen werden.
AISIN EUROPE S. A. Stand 2003
Odenwaldstr. 3
D-63263 Neu-Isenburg