k Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in
nationales Recht müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung zur Mitwirkung bei der sachge-
rechten Verwertung im Falle der Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer
Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der nationalen Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetze durchführt. Nicht betroffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel
ohne Elektrobestandteile.
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Entsorgung und Wiederverwertung
Das Gerät befindet sich in einer Verpackung, um Transportschäden zu verhindern. Diese
Verpackung ist Rohstoff und ist somit wieder verwendbar oder kann dem Rohstoffkreislauf
zurückgeführt werden. Das Gerät und dessen Zubehör bestehen aus ver-schiedenen Materialien,
wie z.B. Metall und Kunststoffe. Führen Sie defekte Bauteile der Sondermüllentsorgung zu.
Fragen Sie im Fachgeschäft oder in der Gemeindeverwaltung nach!
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Das Gerät kann bei ungünstigen Netzverhältnissen zu vorübergehenden Spannungsabsenkungen
führen. Ist die Netzimpedanz Z am Anschlusspunkt zum öffentlichen Netz größer als 0,39+j0,24 Ω
können weitere Maßnahmen erforderlich sein bevor das Gerät an diesem Anschluss
bestimmungsgemäß betrieben werden kann. Wenn nötig kann die Impedanz beim örtlichen
Energieversorgungsunternehmen erfragt werden.