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SONSTIGES
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungs-
verpflichtungen ist der Fachhändler, bei dem Sie das Gerät
erworben haben.
Die TIPTEL AG leistet für Material und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von
2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf
Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die
Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes.
Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des
Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder
Minderung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag
zurücktreten.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich
mitzuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist
durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.
Rechnung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer
oder nicht autorisierte Dritte in das Gerät eingegriffen wird.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung,
Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige
äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die
Gewährleistung.
Die Gewährleistung umfasst keine Verbrauchsmaterialien
(z. B. Batterien) und Mängel, die den Wert oder die Gebrauchs-
tauglichkeit nur unerheblich beeinträchtigen.
Durch Transport entstandene Schäden sind bei dem Versand-
unternehmen geltend zu machen.
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Instandsetzungen erfolgen grundsätzlich nur im TIPTEL-
Service. Durch unseren 48-Stunden-Instandsetzungsservice
erhalten Sie ein Reparaturgerät oder Austauschgerät in der
Regel nach 2 Arbeitstagen zuzüglich der üblichen Versand-
laufzeiten zurück.
Gewährleistung