ZARAGOZA, GRANADA
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Guarantee
Shall any failure, malfunction, or surface defect occur on your heater within the guarantee period do never repair it by yourself. After-sale service
can be done only by the manufacturer or distributor.
We guarantee the quality, function, and construction of the heater for 2 years from the day of purchase: defects definitely occurred as a
consequence of manufacturing defect will be remedied within short time at our cost under the condition that the heater:
- has been operated in conformity with operating instruction,
- has been connected to the chimney in conformity with applicable standards,
- has not been damaged mechanically by force,
- has not been subject to modifications, repairs and incompetent handling.
When making a complaint give your exact address and circumstances when the dysfunction occurred. We will deal with the complaint if you
deliver the warranty certificate with the date of purchase and the sales point stamp along with the complaint.
Ask for legible warranty certificate at purchase. Our company will decide on method and place of reparation to be carried out.
Upon purchase, check for integrity of the firing door glass. This is under guarantee for 15 days after the purchase.
It is unacceptable to operate the appliance at extreme conditions, which means:
- fuel quantity exceeds the recommended quantity,
- air supply exceeds the recommended quantity,
- unacceptable fuel types are used.
Heat overcharge shows in the following ways:
- fireplace ceiling deflection,
- firing door damage
- grille has burnt over,
- vermiculittes have cracked,
- change of colour tone of the heater surface
The complaint will not be accepted by the manufacturer if the appliance has not been operated correctly.
Exchange of the product or making the purchase contract void is subject to applicable dispositions of the Civil Code and the
Complaints Order.
Aufstell - und bedienungsanleitung für den
Kaminofen ZARAGOZA, ZARAGOZA Plus, GRANADA
geprüft nach DIN EN 13240, § 15a B-VG, 2. Stufe 1.BImSchV
1. Aufstellhinweise
Der Kaminofen ist anschlussfertig montiert und muss mit einem Verbindungsstück an den bestehenden Hausschornstein
angeschlossen werden. Das Verbindungsstück soll möglichst kurz, geradlinig, waagerecht oder leicht steigend angeordnet sein.
Verbindungen sind abzudichten.
Nationale und Europäische Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen sind
einzuhalten. Informieren Sie daher vorher Ihren
Bezirks-Schornsteinfegermeister. Es ist sicherzustellen, dass die für die Verbrennung benötigte Luftmenge ausreichend ist. Hierauf
ist besonders bei dichtschließenden Fenstern und Türen (Dichtlippe) zu achten.
Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN EN 13384 – 1 bzw. 13384 - 2 mit dem dieser Anleitung zugefügten Wertetripel.
Prüfen Sie vor dem Aufstellen, ob die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion dem Gewicht Ihres Kaminofens standhält. Bei
unzureichender Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z. B. Platte zur Lastverteilung) getroffen werden, um diese zu
erreichen.
An die Kaminöfen können Speichersteine eingebaut werden, die sich durch ihre Kumulationsfähigkeit auszeichnen, die Oberfläche
der Dauerbrandöfen für mehrere Stunden nach dem Ausbrennen des Brennstoffes warm zu halten. Die Einbaubeispiele der
Speichersteine finden Sie an Seite 16. Steine sind mit dunklen Farbe markiert.
2. Allgemeine Sicherheitshinweise
Durch den Abbrand von Brennmaterial wird Wärmeenergie frei, die zu einer starken Erhitzung der Oberflächen, der
Feuerraumtüren, der Tür- und Bediengriffe, der Sichtfensterscheibe, der Rauchrohe und ggf. der Frontwand des Ofens führt. Die
Berührung dieser Teile ohne entsprechende Schutzbekleidung oder Hilfsmittel (hitzebeständige Handschuhe oder andere
Betätigungsmittel) ist zu unterlassen.
Machen Sie Kinder auf diese Gefahren aufmerksam und halten Sie sie während des Heizbetriebes von der Feuerstätte fern.
3. Zulässige Brennstoffe
Zulässige Brennstoffe sind Scheitholz mit einer Länge von 25 cm und einem Umfang von 30 cm sowie Braunkohlenbriketts.
Es darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet werden. Die Verfeuerung von Abfällen und insbesondere Kundstoff ist laut
Bundesimmisionschutzgesetz verboten. Darüber hinaus schadet dies der Feuerstätte und dem Schornstein und kann zu
Gesundheitschäden und aufgrund der Geruchsbelästigung zu Nachbarschaftsbeschwerden führen. Lufttrockenes Scheitholz mit
maximal 20% Wasser wird durch eine mindestens einjährige (Weichholz) bzw. zweijährige Trockenzeit (Hartholz) erreicht.
Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass ein Durchheizen der Feuerstätte mit Holz über Nacht nicht möglich ist.