ALICANTE, VALENCIA, ALMERIA
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1.4 Raumbelüftung
Beim Betrieb der Feuerstätte muß eine ausreichende Raumbelüftung, d.h. Außenluftzuführung in den Aufstellungsraum sichergestellt
werden. Dies kann durch ein geöffnetes Fenster oder eine geöffnete Außentür erfolgen. Sicherer ist jedoch, wenn gleichzeitig mit der
Aufstellung des Kaminensatzes eigens für die erforderliche Verbrennungsluftzuführung eine besondere Öffnung in die Außenwand im
Bereich des Aufstellungsplatzes des Kaminensatzes geschaffen wird. In die Öffnung, wird ein einstellbares Lüftungsgitter eingesetzt,
welches sich von der Raumseite her öffnen und schließen läßt. Der Kaminensatz RIA benötigt bei der Verfeuerung von Holz bis zu 20
m³ Frischluft pro Stunde.
Nicht ausreichende Luftzuführung beeinträchtigt die Funktion des Schornsteines und gefährdet Ihre Sicherheit!
Beachten Sie, daß eine Abluft-Dunstabzugshaube, die im gleichen, oder in anliegenden Räumen betrieben wird, Unterdruck im Raum
erzeugt. Dies kann zu Austreten von Rauchgas in den Aufstellraum führen, wenn dem Raum zu wenig Luft von außen zugeführt wird.
Lassen Sie die ordnungsgemäße Aufstellung Ihres Kaminensatzes, den Schornsteinanschluß und die Lüftung von dem
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister prüfen.
1.5 Brandsicherheit
Auch für den Aufstellungsplatz sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. So sollte der Fußboden vor dem Kaminensatz aus
nichtbrennbarem Material bestehen (z.B. Fliesen, Klinker oder Naturstein).
Besteht der Fußboden aus brennbaren oder temperaturempfindlichen Materialien, wie z.B. Holz, Parkett, Spanplatten, PVC, Linoleum,
Kork oder Teppich aus Natur- oder Kunstfasern, muß eine nicht brennbare Unterlage (z.B. Stahlblech oder Fliesen) vorgesehen werden.
Im Strahlungsbereich der Ofentür dürfen sich im Abstand von mindestens 80 cm nach vorn und nach den Seiten gemessen keine
brennbaren oder wärmeempfindlichen Gegenstände befinden oder aufgestellt werden.
Der Kamineinsatz bekommt Frischluftzufuhr auch von unten, dafür darf das untere Teil nicht ganz eingemauert werden.
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fussbödenaus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus
nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über
die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken
Der Sicherheitsabstand zwischen Außenmantel des Kamineinsatzes (an den Seiten und von hinten) und Innenwand der Ummauerung
soll mindestens 10 cm sein. Die Ummauerung muss aus feuersicherem Material sein.
Minimalgröße der Ansaugöffnung für Antriebsströmung soll 20 x 20 cm sein. Die Ausströmöffnung, die sich im oberen Teil der
Ummauerung von Kamineinsatz befindet, muss mindestens 2x größer sein als die untere Ansaugöffnung.
2. Bedienungsanleitung
2.1 Wichtige Sicherheitshinweise
Lassen Sie niemals Kinder unbeaufsichtigt in der Nähe des Kaminensatzes, wenn dieser in Betrieb ist. Kinder sind unberechenbar. Die
Verletzungsgefahr an heißen Teilen des Kaminensatzes ist erheblich.
Bewahren Sie niemals leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus in der unmittelbaren Nähe des Kaminensatzes auf.
Verwenden Sie niemals leicht entzündliche Flüssigkeiten zum Anzünden des Kaminensatzes.
Eine Abluft-Dunstabzughaube, die im gleichen, oder in anliegenden Räumen betrieben wird, kann zu Austreten von Rauchgas in den
Aufstellraum führen, wenn dem Raum zu wenig Frischluft zugeführt wird.
Die Entaschung muß vor der Brennstoffaufgabe erfogen.
Heiße Asche darf nicht in die Mülltonne oder ins Freie gegeben werden.
Der Kaminensatz darf nicht mit offener Feuerraumtür betrieben werden.
2.2 Brennstoff
Der Kaminensatz ist geeignet für die Brennstoffe Holz, Braunkohlenbrikett der Länge 7".
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt vor, daß nur trockene naturbelassene Hölzer (Feuchtigkeitsgehalt höchstens 20 %) als
Brennstoff für Kleinfeuerstätten verwendet werden dürfen. Nasses Holz führt zu stärkerer Teerbildung. Am besten geeignet sind
Holzscheite von circa 30 cm Umfang und ca. 25 cm Länge aus mindestens 2 Jahre trocken gelagertem Buchen-, Eichen-, Birken- oder
Obstbaumholz.
Ungeeignete bzw. unzulässige Brennstoffe
Es dürfen nur die unter 2.1 genannten Brennstoffe verfeuert werden. Nicht verbrannt werden darf unter anderem:
Kohlegruß, Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle, feuchtes und/oder mit Holzschutz mitteln behandeltes Holz, Papier und
Pappe (außer zum Anzünden).
Das Verbrennen von Abfall ist gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz verboten.
Die bei der Abfallverbrennung entstehenden Abgase können Ihre Gesundheit gefährden sowie Schäden an den Schamotte- und
Metallteilen Ihres Kaminensatzes und am Schornstein verursachen.
2.3 Einstelleinrichtungen
Der Kaminensatz besitzt ein Einstelleinrichtungen für die Einstellung der Verbrennungsluftströme:
Primärluft und Sekundärluft – ein Einstellschieber im Unterteil der Feuerraumstür
- Bewegung in Richtung von der Tür = öffnen
- Bewegung in Richtung an die Tür = abschliessen
ACHTUNG: DIE EINZELNEN BEDIENUNGSELEMENTE WERDEN Z.T. SEHR HEIß! ZUR BEDIENUNG IM HEIßEN ZUSTAND DIE
ALS ZUBEHÖR MITGELIEFERTE KALTE HAND BENUTZEN. IM FACHHANDEL ERHÄLTLICH SIND AUCH
WÄRMESCHUTZHANDSCHUHE (GRILLHANDSCHUH).