DOMINO II, DOMINO III
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falsch richtig
Um einen einwandfreien Betrieb des Kamineinsatzes sicherzustellen, muß der Schornsteinzug möglichst konstant auf einem Wert
von 0,10 bis 0,11 mbar (1,0 bis 1,1 mm WS), gemessen im Rauchrohr hinter dem Ofen, gehalten werden.
Da der Schornsteinzug von mehreren veränderlichen Faktoren wie Außenlufttemperatur, Rauchgastemperatur,
Schornsteinbelegung, Windstärke usw. beeinflußt wird, ist er im Jahresverlauf sehr unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, eine
Nebenlufteinrichtung (Zugregelklappe nach DIN 4795) in den Schornstein einbauen zu lassen.
1.4 Raumbelüftung
Beim Betrieb der Feuerstätte muß eine ausreichende Raumbelüftung, d.h. Außenluftzuführung in den Aufstellungsraum
sichergestellt werden. Dies kann durch ein geöffnetes Fenster oder eine geöffnete Außentür erfolgen. Sicherer ist jedoch, wenn
gleichzeitig mit der Aufstellung des Kamineinsatzes eigens für die erforderliche Verbrennungsluftzuführung eine besondere
Öffnung in die Außenwand im Bereich des Aufstellungsplatzes des Kamineinsatzes geschaffen wird. In die Öffnung, wird ein
einstellbares Lüftungsgitter eingesetzt, welches sich von der Raumseite her öffnen und schließen läßt. Der Kamineinsatz DOMINO
benötigt bei der Verfeuerung von Holz bis zu 20 m³ Frischluft pro Stunde.
Nicht ausreichende Luftzuführung beeinträchtigt die Funktion des Schornsteines und gefährdet Ihre Sicherheit!
Beachten Sie, daß eine Abluft-Dunstabzugshaube, die im gleichen, oder in anliegenden Räumen betrieben wird, Unterdruck im
Raum erzeugt. Dies kann zu Austreten von Rauchgas in den Aufstellraum führen, wenn dem Raum zu wenig Luft von außen
zugeführt wird.
Lassen Sie die ordnungsgemäße Aufstellung Ihres Kamineinsatzes, den Schornsteinanschluß und die Lüftung von dem
zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister prüfen.
1.5 Brandsicherheit
Auch für den Aufstellungsplatz sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. So sollte der Fußboden vor dem Kamineinsatz
aus nichtbrennbarem Material bestehen (z.B. Fliesen, Klinker oder Naturstein).
Besteht der Fußboden aus brennbaren oder temperaturempfindlichen Materialien, wie z.B. Holz, Parkett, Spanplatten, PVC,
Linoleum, Kork oder Teppich aus Natur- oder Kunstfasern, muß eine nicht brennbare Unterlage (z.B. Stahlblech oder Fliesen)
vorgesehen werden. Die Mindestgröße dieser Unterlage ist in den einschlägigen Landesvorschriften festgelegt. Fragen Sie Ihren
Schornsteinfeger.
Im Strahlungsbereich der Ofentür dürfen sich im Abstand von mindestens 40 cm nach vorn und nach den Seiten gemessen keine
brennbaren oder wärmeempfindlichen Gegenstände befinden oder aufgestellt werden.
Der Kamineinsatz bekommt Frischluftzufuhr auch von unten, dafür darf das untere Teil nicht ganz eingemauert werden.
2. Bedienungsanleitung
2.1 Wichtige Sicherheitshinweise
Lassen Sie niemals Kinder unbeaufsichtigt in der Nähe des Kamineinsatzes, wenn dieser in Betrieb ist. Kinder sind
unberechenbar. Die Verletzungsgefahr an heißen Teilen des Kaminensatzes ist erheblich.
Bewahren Sie niemals leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus in der unmittelbaren Nähe des Kamineinsatzes
auf. Verwenden Sie niemals leicht entzündliche Flüssigkeiten zum Anzünden des Kamineinsatzes.
Eine Abluft-Dunstabzughaube, die im gleichen, oder in anliegenden Räumen betrieben wird, kann zu Austreten von Rauchgas in
den Aufstellraum führen, wenn dem Raum zu wenig Frischluft zugeführt wird.
Die Entaschung muß vor der Brennstoffaufgabe erfogen.
Heiße Asche darf nicht in die Mülltonne oder ins Freie gegeben werden.
Der Kamineinsatz darf nicht mit offener Feuerraumtür betrieben werden.
2.2 Brennstoff
Der Kamineinsatz ist geeignet für die Brennstoffe Holz, Braunkohlenbrikett der Länge 7".
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt vor, daß nur trockene naturbelassene Hölzer (Feuchtigkeitsgehalt höchstens 20 %)
als Brennstoff für Kleinfeuerstätten verwendet werden dürfen. Nasses Holz führt zu stärkerer Teerbildung. Am besten geeignet
sind Holzscheite von circa 30 cm Umfang und ca. 30 cm Länge aus mindestens 2 Jahre trocken gelagertem Buchen-, Eichen-,
Birken- oder Obstbaumholz.
Ungeeignete bzw. unzulässige Brennstoffe
Es dürfen nur die unter 2.1 genannten Brennstoffe verfeuert werden. Nicht verbrannt werden darf unter anderem:
Kohlegruß, Feinhackschnitzel, Rinden- und Spanplattenabfälle, feuchtes und/oder mit Holzschutz mitteln behandeltes Holz, Papier
und Pappe (außer zum Anzünden).
Das Verbrennen von Abfall ist gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz verboten.