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1 Sicherheitshinweise für den Installateur
• Dieses Gerät entspricht bezüglich des Schutzes gegen Feuergefahr
dem Typ Y (EN 60 335-2-6). Nur Geräte dieses Typs dürfen einseitig
an nebenstehende Hochschränke oder Wände eingebaut werden.
• Beim Einbau in brennbares Material sind die NIN 2000, Kapitel 4.2.2
und die Brandschutzrichtlinien und deren Verordnungen der Vereini-
gung kantonaler Feuerversicherungen zwingend einzuhalten.
• Begrenzung dieser Raum-Breite 550 mm, Höhe 127 mm ab Unter-
seite des Kochfeldes, Tiefe 560 mm von hinten bei einer Tischtiefe
von 600 mm. Brennbare Wände und Decken müssen oberhalb der
Kochflächen gemäss dem für das betreffende Kantonsgebiet zu-
ständigen feuerpolizeilichen Organ feuerhemmend verkleidet sein.
• Diese Kochfelder dürfen nicht über einen Backofen oder Herd ohne
Lüfter, der zur Kühlung des Gerätes dient, eingebaut werden.
• Ist das Kochfeld über einem Pyrolyse-Backofen/-Herd eingebaut,
darf das Kochfeld beim Pyrolysevorgang nicht in Betrieb genommen
werden.
• Das Kochfeld darf nicht über Geschirrspüler, Wasch- und Trocken-
geräte sowie Kühl- und Gefriergeräte eingebaut werden. Die teil-
weise hohen Abstrahlungstemperaturen des Kochfeldes könnten
diese Geräte beschädigen.