14. ENTSORGEN
Altgeräte und Batterien dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden.
Die Verpackung bewahren Sie nach Möglichkeit bis zum Ablauf der
Garantiezeit auf. Danach entsorgen Sie sie bitte umweltgerecht.
Das Gerät muss – gemäß der Entsorgungsrichtlinie 2012/19/EU – einer
geordneten Entsorgung zugeführt werden. Kunststoffe und Elektro-
nikteile müssen einer Wiederverwertung zugeführt werden. Geben
Sie das Altgerät an einer Sammelstelle für Elektroschrott oder einem
Wertstoffhof ab. Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Batterien aus
dem Gerät und entsorgen Sie diese separat.
Verbrauchte Batterien müssen sachgerecht entsorgt werden. Zu die-
sem Zweck stehen im batterievertreibenden Handel sowie bei den
kommunalen Sammelstellen entsprechende Behälter zur Batterie-
Entsorgung bereit.
Sie als Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus bei einer Sam-
melstelle Ihrer Gemeinde, Ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben.
Nur so können Batterien und Akkus einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt
werden. Batterien und Akkus, die mit den aufgeführten Buchstaben versehen sind,
beinhalten u. a. folgende Schadstoffe: Cd (Cadmium), Hg(Quecksilber), Pb (Blei).
Wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihr örtliches Entsorgungsunternehmen
oder Ihre kommunale Verwaltung.
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