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Zulassung
Das T-Fax 361 ist vom “Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation” zugelassen.
Es darf durch jedermann über die Telekommunikations Anschluß-Einheit (TAE) angeschaltet
und in Betrieb genommen werden.
Rücknahme
Wenn lhr Gerät in ein paar Jahren ausgedient hat, werfen Sie es bitte nicht einfach auf den Müll,
sondern bringen Sie das Altgerät wieder zu uns zurück. Die Deutsche Telekom AG nimmt im
Rahmen der “Recycling Initiative” die alten Geräte zurück und führt sie der Wiederverwertung
zu. Denn viele Bestandteile des Gerätes können als Grundstoffe für die Produktion neuer Geräte
benutzt werden und sollten nicht auf der Mülldeponie landen! Rund 80% der Materialien sind
wiederverwertbar - die übrigen “Reststoffe” entsorgen wir umweltgerecht.
Die Deutsche Telekom AG erfüllt damit schon heute die Vorgaben der geplanten
“Elektronik-Schrott-Verordnung”, in der die Rücknahme und Wiederverwertung elektrischer
Geräte und elektronischer Bauteile verbindlich vorgeschrieben wird.
CE-Zeichen
Dieses Telefax erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinien:
89/336/EWG
73/23/EWG
“Elektromagnetische Verträglichkeit”
“Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen”
Die Konformität des Telefaxes mit den o.g. Richtlinien wird durch das CE-Zeichen bestätigt.
Garantieerklärung
Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und Herstellung des
Telekommunikationsendgerätes eine Garantie von 12 Monaten ab der Übergabe. Dem Käufer
steht zunächst nur das Recht der Nachbesserung zu. Die Deutsche Telekom AG kann, statt
nachzubessern, Ersatzgeräte liefern.
Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum der Deutschen Telekom AG über. Bei
Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer innerhalb der
Garantiezeit Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Garantieanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg,
ggf. Rechnung) zu erbringen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das
Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung,
Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Garantie.
Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht
auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder besondere Zusicherung der Deutschen Telekom AG
beruhen.
Bei Erbringung der Gewährleistung durch unsere Servicestelle behebt diese als
garantiepflichtig anerkannte Mängel des Gerätes ohne Berechnung von Nebenkosten.
Fracht- und Versandkosten für den billigsten Rückversand innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland gehen dabei zu Lasten der Deutschen Telekom.