Anhang
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Die Konformität mit der o. a. Richtlinie wird durch das CE−Zeichen auf dem
Gerät bestätigt.
Die Konformitätserklärung kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
Deutsche Telekom AG
Zentrum Endgeräte
CE−Management
Postfach 12 27
48542 Steinfurt
Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom oder
Fachhändler), leistet für Material und Herstellung des Endgeräts eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu.
Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung
eines Ersatzprodukts. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum
des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des
Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der
Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadenersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung
sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von
Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wiederaufladbaren
Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Endgerät, können Sie sich
während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline 0180 5 1990 der