19
Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fachhänd-
ler), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendge-
rätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfül-
lung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder
die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile
gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minde-
rung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und,
sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzutei-
len. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ord-
nungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbrin-
gen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewah-
rung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entste-
hen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch
von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladba-
ren Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikations-
endgerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die
Hotline 0180 5 1990 des Technischen Kundendienstes wenden. Der Ver-
bindungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene 60 Sekunden bei ei-
nem Anruf aus dem Festnetz von T-Com (Stand April 2006). Erfahrene
Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.
Speedport 100 PCI.book Seite 19 Dienstag, 18. April 2006 9:15 21