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Anhang
Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fachhändler), leistet für Material und
Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung bein-
haltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte
oder Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen
oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Scha-
densersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Gewähr-
leistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu
erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht
der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren Akkumulato-
ren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät, können Sie sich
während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline 0180 5 1990 des Technischen Kundendienstes
von T-Com wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene 60 Sekunden bei
einem Anruf aus dem Festnetz von T-Com. Erfahrene Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen
das weitere Vorgehen ab.