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CE-Zeichen
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie:
1999/5/EG Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegen-
seitige Anerkennung ihrer Konformität.
Die Konformität mit der o. a. Richtlinie wird durch das CE-Zeichen auf dem Gerät bestätigt.
Die Konformitätserklärung kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
Deutsche Telekom AG
T-Com Zentrale
CE-Management
Postfach 1227
48542 Steinfurt
Hat Ihr Telefon ausgedient? Bringen Sie es zu uns!
Die Deutsche Telekom AG entsorgt es fachgerecht, ob gemietet oder gekauft. Ihr Telefon wird zerlegt.
Die Materialien arbeiten wir getrennt auf. Den Kunststoff führen wir dem Recycling zu und stellen dar-
aus u. a. neue Telefongehäuse her. Die Elektronik wird in ihre Bestandteile Kupfer, Eisen und Stahl
aufgetrennt und wiederverwendet.
Für die Herstellung von Telefonen werden seitens der Deutschen Telekom AG eine Reihe von Vorga-
ben gemacht, die das Verwenden von umweltfreundlichen Materialien vorschreiben und eine sorten-
reine Trennung der Materialien ermöglichen. Dadurch verringern wir den Anteil der Reststoffe
wesentlich.
Anhang
Rücknahme von alten Telefonen
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Konformitätserklärung
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Haben Sie das Produkt bei einem Fachhändler oder in einem Fachmarkt gekauft, gilt folgende
Gewährleistung:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der Fachhändler, bei dem
Sie das Gerät erworben haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung
beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte
Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlan-
gen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Fachhändler zu vertreten ist,
Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Fachhändler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rech-
nung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das
Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewah-
rung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die
Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und
wiederaufladbaren Akkumulatoren.
Anhang