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Haben Sie das Produkt direkt bei der
Deutschen Telekom, z. B. im T-Punkt
oder beim T-Versand, gekauft,
gilt Folgendes:
Die Deutsche Telekom AG leistet für Mate-
rial und Herstellung des Telekommuni-
kationsendgerätes eine Gewährleistung
von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst
nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die
Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte
oder Teile gehen in das Eigentum der
Deutschen Telekom AG über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann
der Käufer entweder Minderung des Kauf-
preises verlangen oder von dem Vertrag
zurücktreten und, sofern der Mangel von
der Deutschen Telekom zu vertreten ist,
Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der
Deutschen Telekom AG unverzüglich mit-
zuteilen. Der Nachweis des Gewährleis-
tungsanspruchs ist durch eine ordnungsge-
mässe Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.
Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemässe Behand-
lung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äussere
Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die
Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch
von Verbrauchsgütern, wie z.B. Drucker-
patronen und wiederaufladbaren Akkumu-
latoren.
Behebt eine Servicestelle der Deutschen
Telekom AG anerkannte gewährleistungs-
pflichtige Mängel, so werden keine Neben-
kosten berechnet. Fracht- und Versand-
kosten für den billigsten Rückversand
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
gehen dabei zu Lasten der Deutschen
Telekom AG.
Gewährleistung
Haben Sie das Produkt bei einem
Fachhändler oder in einem Fachmarkt
gekauft, gilt Folgendes:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Ge-
währleistungsverpflichtungen ist der Fach-
händler, bei dem Sie das Gerät erworben
haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Her-
stellung des Telekommunikationsendge-
rätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab
der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst
nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die
Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte
oder Teile gehen in das Eigentum des
Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann
der Käufer entweder Minderung des Kauf-
preises verlangen oder von dem Vertrag
zurücktreten und, sofern der Mangel von
dem Fachhändler zu vertreten ist, Schadens-
ersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem
Fachhändler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs
ist durch eine ordnungsgemässe Kauf-
bestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu
erbringen.
Schäden, die durch unsachgemässe Be-
handlung, Bedienung, Aufbewahrung, so-
wie durch höhere Gewalt oder sonstige
äussere Einflüsse entstehen, fallen nicht
unter die Gewährleistung, ferner nicht der
Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B.
Druckerpatronen und wiederaufladbaren
Akkumulatoren.