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Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom AG oder Fachhändler),
leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung
von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfül-
lung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausge-
tauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises ver-
langen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertre-
ten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf.
Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch
höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung,
ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederauflad-
baren Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät, können Sie
sich während der üblichen Geschäftszeiten an die T-Service Hotline 0180 5 1990 wenden. Der
Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem
Festnetz der Deutschen Telekom. Erfahrene Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen das
weitere Vorgehen ab.
Gewährleistungserklärung
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