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19.12.2003 111XR_Kap 01.fm
Gerätebezeichnung: T-Sinus 111XR
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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fachhändler), leistet für Material und
Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung be-
inhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Ge-
räte oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen
oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Scha-
densersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des Ge-
währleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rech-
nung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht
der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren Akkumula-
toren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät, können Sie sich
während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline 0180 5 1990 des Technischen Kundendienstes
wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus
dem Festnetz von T-Com (Stand 12/2003). Erfahrene Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen
das weitere Vorgehen ab.
Recycling
Hat Ihr T-Sinus 514AB ausgedient, nimmt der Händler (T-Com oder Fachhändler) von ihm gemietete
oder bei ihm gekaufte Geräte in seinem Ladengeschäft kostenlos zurück. Das gilt auch für die im Lie-
ferumfang befindliche CD-ROM.