102 Anhang
Gewährleistung.
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom oder
Fachhändler), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsend-
gerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu.
Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung
eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigen-
tum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des
Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der
Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergebli-
cher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung,
sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgü-
tern, wie z. B. Druckerpatronen und wieder aufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendge-
rät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline
0180 5 1990 der Deutschen Telekom wenden. Der Verbindungspreis beträgt
0,14 EUR je angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der
Deutschen Telekom.