Herstellergarantie
Zusätzlich zu den gesetzlichen Sachmängelansprüchen, die Ihnen
gegen Ihren Verkäufer zustehen, können Sie für das von Ihnen gekaufte
Telefon die nachfolgende Garantie gegenüber dem Hersteller in
Anspruch nehmen:
Umfang der Garantie
Wenn ein herstellungsbedingter Material- und/oder Verarbeitungsman-
gel (nachfolgend „Mangel“) bei dem Telefon in den ersten 24 Monaten
ab Kaufdatum von einem Händler auftritt, können Sie unsere Garantie-
leistung in Anspruch nehmen. Die Erbringung von Garantieleistungen
verlängert nicht die Garantiezeit insgesamt.
Garantieleistung
Wir erfüllen unsere Garantieverpflichtung für Mängel nach unserer
Wahl durch kostenlose Reparatur oder durch Austausch des mangel-
haften Telefons gegen ein mangelfreies. Ausgetauschte Teile und
Telefone gehen in unser Eigentum über.
Garantieausschlüsse
Die Garantie umfasst nicht optionales Zubehör und Mängel, die durch
unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler oder durch Fremd-
einwirkung entstanden sind. Ausgenommen von der Garantieleistung
sind auch Verbrauchs- und Verschleißteile, wie bspw. Batterien, die
allein aufgrund ihres Gebrauchs funktionslos werden.
Eventuelle Kosten für Modifikationen oder Anpassungen des Telefons,
die erforderlich werden, um es an die nationalen technischen oder
sicherheitsrelevanten Anforderungen eines Landes anzupassen, in
dem das Telefon nicht gekauft, aber betrieben werden soll, werden
durch diese Garantie nicht abgedeckt.
68 ANHANG