17
HINWEISE ZUR STÖRUNGSBESEITIGUNG:
Kein Außentemperaturempfang
Werden die Außenwerte des Temperatursensors nicht empfangen, erscheint „- -“ auf dem Display.
Prüfen Sie die Batterien und starten Sie einen weiteren Versuch. Beachten Sie, dass Sie für den
Neustart immer die Batterien aus beiden Geräten entnehmen und in Sender und Empfänger innerhalb
von einer Minute einlegen müssen. Vermeiden Sie die Nähe zu anderen elektrischen Geräten
(Fernseher, Computer, Funktelefone) und massiven Metallgegenständen.
Prüfen Sie, ob eine Übertragung der Messwerte vom Sender am gewünschten Aufstellort zur
Basisstation stattfindet (Reichweite Freifeld max. 100 Meter, bei massiven Wänden, insbesondere mit
Metallteilen kann sich die Sendereichweite erheblich reduzieren). Suchen Sie sich gegebenenfalls
einen neuen Aufstellort für Sender und/oder Empfänger. „Sichtkontakt“ zwischen Sender und
Empfänger verbessert oftmals die Übertragung.
Kein Empfang der Wettervorhersage:
Bei Übertragungsproblemen beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Es wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 1,5 – 2 Metern zu eventuell störenden Geräten wie
Computerbildschirmen und Fernsehgeräten einzuhalten.
In Stahlbetonbauten (Kellern, Aufbauten) ist das empfangene Signal natürlicherweise schwächer. In
Extremfällen wird empfohlen, das Gerät in Fensternähe zu platzieren und/oder durch Drehen das
Funksignal besser zu empfangen.
Überprüfen Sie die Stärke des Empfangssignals am Empfangsstärkesymbol (siehe 4.5
„Empfangsqualität)
Spätestens über Nacht sollte die Station das Wetter korrekt anzeigen. Nachts sind die
atmosphärischen Störungen meist geringer und ein Empfang ist in den meisten Fällen möglich.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
• Elektrischer und elektronischer Abfall enthält schädliche Substanzen. Die Entsorgung von
Elektronikabfall in der freien Natur und/oder auf nicht genehmigten Schuttabladeplätzen zerstört
nachhaltig die Umwelt.
• Zur Erlangung der Adressen legaler Schuttabladeplätze mit selektiver Abfallverwertung
kontaktieren Sie bitte Ihre lokalen und/oder regionalen Verwaltungsbehörden.
• Alle elektronischen Geräte müssen ab sofort dem Recycling zugeführt werden. Dazu muss jeder
Anwender seinen aktiven Beitrag bei der Erfassung, dem Recycling und der Wiederverwendung
von elektrischem oder elektronischem Abfall leisten.