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Die Feuerstätte darf manuell oder mit geeigneten Abbrandsteuerungen und
entsprechenden Einstellungen betrieben werden. Hierzu ist im Bedarfsfall
mit der Spartherm Feuerungstechnik GmbH Rücksprache zu halten.
1.1 LIEFERUMFANG
Renova B geprüft nach DIN EN 13229 WA mit folgenden Merkmalen:
• Kachelöfen mit Schamotteauskleidung und Klapptür
• Tragehilfen
• Abgasstutzen
• Verbrennungsluftstutzen
• Feuerberührte Materialien aus temperaturbeständigem Stahl bis
1.200°C Material 1.4841
Optional sind folgende Bauteile erhältlich:
• S-Thermatik, Abbrandsteuerung mit Temperaturanzeige für
Pufferspeichertemperatur
• Traglager
• Nachheizaggregat (NSHF)
1. ALLGEMEINE HINWEISE
Vor dem Aufstellen und der Installation der Kachelofenanlage mit dem
Renova B, ist ein Gespräch mit Ihrem zuständigen Bezirksschornstein-
fegermeister zu führen. Er berät Sie über baurechtliche Vorschriften,
Tauglichkeit Ihres Schornsteines und führt die Abnahme Ihres Kachelofens
durch. Die Schornsteinberechnung erfolgt nach DIN EN 13384 mit dem in
dieser Anleitung (siehe technische Daten) angegebenen Wertetripel.
UNSER HEIZEINSATZ IST NACH DIN EN 13229 GEPRÜFT UND
ENTSPRICHT DEN ANFORDERUNGEN DER BAUPRODUKTRICHTLINIE.
(LEISTUNGSERKLÄRUNG EINSEHBAR UND ERHÄLTLICH UNTER WWW.
SPARTHERM.COM)
Kleinkinder, ältere oder gebrechliche Personen: Wie bei allen Heizgeräten ist
es sinnvoll, eine Schutzvorrichtung für diese Personengruppen anzubringen,
da die Sichtscheibe und auch die Verkleidungsteile des Kamin sehr heiß
werden können! Verbrennungsgefahr! Diese Personengruppen nie am
brennenden oder gerade erloschenen Kamin unbeaufsichtigt lassen! Es sind
nationale und europäische Normen, die jeweiligen landesspezifischen und
örtliche Richtlinien und Vorschriften, insbesondere die jeweilige Feuerungs-
verordnung des Bundeslandes, bei Aufstellung und Betrieb Ihrer Brennzelle
und beim Anschluss an den Schornstein zu beachten.
Die Feuerstätte ist grundsätzlich mit selbstschließender Tür zu betreiben.
Eine Veränderung der Schließeinrichtung ist nicht statthaft! Es dürfen in
der Verbindungsleitung zum Schornstein Nachheizflächen, etc. integriert
werden. Diese nachgeschalteten Heizflächen dürfen die Abgastemperatur
jedoch nur soweit herabsetzen, wie diese für den sicheren und geeigneten
Betrieb der Abgasanlage möglich ist!