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In Übereinstimmung mit den aktuell gültigen
Vorschriften muss der Verbindung der Kochmulde
mit der Gasleitung ein Durchgangsventil vor-
geschaltet sein. Freier Zugang zu diesem Ventil
muss jederzeit gewährleistet sein.
Nachdem die Einheit an die Gaszufuhrleitung ange-
schlossen ist, muss jeweils die Dichtung der Verbin-
dung Mithilfe eines Seifenwassers geprüft werden.
Die Dichtung darf auf keinen Fall mit einer Flamme
geprüft werden.
Behandlung der flexiblen Rohre:
• die Rohre dürfen nicht eingequetscht oder
eingeengt werden;
• die Rohre selbst dürfen keinen Zug- oder
Drehkräften ausgesetzt sein;
• die Rohre dürfen nicht an schneidende Kanten
oder scharfen Ecken usw. stoßen.
• auf keinen Fall darf eine Gaszufuhrleitung bzw.
elektrische Anschlusskabel mit dem Boden der
Kochmulde in Berührung kommen; bitte stellen
Sie sicher, dass die Rohrleitung bzw. die
elektrischen Verbindungskabel in ihrer ge-
samten Länge für Prüfzwecke zugänglich sind.
Auf einwandfrei dichte Verbindungen ist besonders
zu achten.
Die max. zulässige Länge der Gasverbindungs-
leitung beträgt 2,5 m.
WICHTIG!!!
Dieses Sicherheitsgasrohr darf nicht durch heiße
Bereiche geführt werden, jeglicher Kontakt mit
heißen Teilen des Geräts, wie zum Beispiel der
Unterseite der Kochmulde, muss vermieden werden.
Bei der Installation der Rohrleitung ist sicher-
zustellen, dass sie nirgendwo Teile berührt bzw. auf
keinen Fall mit beweglichen Teilen der Küchen-
schränke (wie z.B. einer Schublade) in Berührung
kommt.