de
6
Allgemeine Bestimmungen
Das Gerät eignet sich
■ zum Kühlen und Gefrieren
von Lebensmitteln,
■ zur Eisbereitung.
Dieses Gerät ist für den häuslichen
Gebrauch im Privathaushalt und das
häusliche Umfeld bestimmt.
Das Gerät ist funkentstört nach EU-
Richtlinie 2004/108/EC.
Der Kältekreislauf ist auf Dichtheit
geprüft.
Dieses Erzeugnis entspricht den
einschlägigen Sicherheitsbestimmungen
für Elektrogeräte (EN 60335-2-24).
Hinweise zur
Entsorgung
* Verpackung entsorgen
Die Verpackung schützt Ihr Gerät vor
Transportschäden. Alle eingesetzten
Materialien sind umweltverträglich und
wieder verwertbar. Bitte helfen Sie mit:
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht.
Über aktuelle Entsorgungswege
informieren Sie sich bitte bei Ihrem
Fachhändler oder bei
der Gemeindeverwaltung.
* Altgerät entsorgen
Altgeräte sind kein wertloser Abfall!
Durch umweltgerechte Entsorgung
können wertvolle Rohstoffe
wiedergewonnen werden.
ã=Warnung
Bei ausgedienten Geräten
1. Netzstecker ziehen.
2. Anschlusskabel durchtrennen und mit
dem Netzstecker entfernen.
3. Ablagen und Behälter nicht
herausnehmen, um Kindern
das Hineinklettern zu erschweren!
4. Kinder nicht mit dem ausgedienten
Gerät spielen lassen.
Erstickungsgefahr!
Kältegeräte enthalten Kältemittel und in
der Isolierung Gase. Kältemittel und
Gase müssen fachgerecht entsorgt
werden. Rohre des Kältemittel-
Kreislaufes bis zur fachgerechten
Entsorgung nicht beschädigen.
Dieses Gerät ist entsprechend
der europäischen Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und
Elektronikaltgeräte (waste
electrical and electronic
equipment – WEEE)
gekennzeichnet. Die Richtlinie
gibt den Rahmen für eine EU-weit
gültige Rücknahme und
Verwertung der Altgeräte vor.