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Garantieurkunde für Sharp Electronic Dictionary PW-E420
Sehr geehrte Sharp-Kundin, sehr geehrter Sharp-Kunde,
vielen Dank, dass Sie sich zum Kauf eines Sharp-Produktes entschieden haben.
Die Qualität dieses Produktes wird Sie davon überzeugen, dass Sie sich richtig entschieden haben.
Sollte Ihr Sharp-Produkt dennoch einmal einen Mangel aufweisen, können Sie zusätzlich zu den gesetzlichen Sachmängelansprüchen, die Ihnen gegenüber Ihrem
Verkäufer zustehen, die nachfolgende Garantie gegenüber Sharp Electronics (Europe) GmbH in Anspruch nehmen.
Umfang der Garantie
Wenn ein herstellungsbedingter Material- und/oder Verarbeitungsmangel (nachfolgend „Mangel“) bei dem Gerät oder Teilen davon – mit Ausnahme der in der
Bedienungsanleitung angegebenen Teile mit begrenzter Lebensdauer – innerhalb von 24 Monaten auftritt, können Sie in Deutschland und Österreich unsere
Garantieleistung in Anspruch nehmen.
Die Garantie umfasst nicht Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Verbrauchsmaterialien wie z. B.
Batterien sind ebenfalls nicht in dieser Garantie inbegriffen.
Die Garantiefrist von 24 Monaten beginnt mit dem Tag, an dem Sie das fabrikneue Gerät von einem Händler gekauft haben. Die Erbringung von Garantieleistungen
verlängert nicht die Garantiezeit.
Garantieleistung
Sharp Electronics (Europe) GmbH erfüllt seine Garantieverpflichtung für Mängel nach seiner Wahl durch kostenlose Reparatur oder durch Austausch des mangelhaften
Gerätes gegen ein mangelfreies.
Geltendmachung der Garantie
Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Kaufbeleg (Rechnung / Quittung), aus dem sich das Kaufdatum und die Modellbezeichnung des
Gerätes ergeben, vorgelegt wird. Der Mangel des Gerätes muss innerhalb der Garantiefrist von Ihnen gegenüber Sharp Electronics (Europe) GmbH, einem Service
Partner oder einem autorisierten Händler von Sharp Electronics (Europe) GmbH geltend gemacht werden.
Bitte informieren Sie sich auf der Website www.sharp.de/electronic-dictionary/ (für Detuschland) bzw. www.sharp.at/electronic-dictionary/ (für Österreich) über die
Anforderung einer Garantieleistung. Dort finden Sie auch die entsprechenden Hotline-Nummern.
Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren Händler, von dem Sie das Gerät gekauft haben.
Garantiegeber
SHARP Electronics (Europe) GmbH, Sonninstraße 3,
D-20097 Hamburg
www.sharp.de/electronic-dictionary/