14 Sicher fahren
ACHTUNG (Fortsetzung)
●Alle Gegenstände müssen vom Sitzpolster des Beifahrersitzes ge-
nommen werden, wenn die Beifahrersitzlehne vorgeklappt wird. Selbst
leichte und kleine Gegenstände können durch die vorgeklappte Beifahrer-
lehne in die Gewichtserkennungsmatte unter dem Sitzpolster gedrückt
werden und dadurch falsche Informationen an die Airbagsteuergeräte
übermitteln.
●Solange die Beifahrersitzlehne vorgeklappt ist, muss der Frontairbag
abgeschaltet sein und die Kontrollleuchte PASSENGER AIR BAG OFF
leuchten.
●Verstaute Gegenstände dürfen niemals dazu führen, dass Insassen ei-
ne falsche Sitzposition einnehmen.
●Wenn verstaute Gegenstände einen Sitzplatz blockieren, dann darf
dieser Sitzplatz niemals von einer Person eingenommen und benutzt
werden.
ACHTUNG
Das Fahrverhalten sowie die Bremswirkung verändern sich erheblich
beim Transport von großflächigen und schweren Gegenständen.
●Geschwindigkeit und Fahrweise den Sicht-, Wetter-, Fahrbahn- und
Verkehrsverhältnissen anpassen.
●Besonders vorsichtig und behutsam Gas geben.
●Plötzliche Brems- und Fahrmanöver vermeiden.
●Früher als gewöhnlich bremsen.
Gepäckstücke verstauen
Alle Gepäckstücke im Fahrzeug sicher verstauen
●Lasten im Fahrzeug, auf dem Dach und auf dem Anhänger so gleichmä-
ßig wie möglich verteilen.
●Schwere Gegenstände so weit wie möglich im Gepäckraum nach vorn le-
gen und Rücksitzlehne in aufrechter Position sicher einrasten.
●Gepäckstücke im Gepäckraum mit geeigneten Spannbändern an den
Verzurrösen befestigen ⇒ Seite 132.
●Leuchtweite der Scheinwerfer anpassen ⇒ Seite 100.
●Reifenfülldruck der Beladung entsprechend anpassen. Reifenfülldruck-
Aufkleber beachten ⇒ Seite 308.
●Bei Fahrzeugen mit Reifenkontrollanzeige ggf. den neuen Beladungszu-
stand einstellen ⇒ Seite 232.
VORSICHT
Die Heizfäden in der Heckscheibe können durch scheuernde Gegenstände
auf der Ablagefläche zerstört werden.
Hinweis
Informationen zum Beladen eines Anhängers ⇒ Seite 244 und eines Dach-
gepäckträgers ⇒ Seite 145 beachten.
Mit geöffneter Heckklappe fahren
Das Fahren mit geöffneter Heckklappe stellt eine besondere Gefahr dar. Alle
Gegenstände und die offene Heckklappe ordnungsgemäß sichern und ge-
eignete Maßnahmen treffen, um das Eindringen von giftigen Abgasen zu re-
duzieren.